Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1930-01-01 · XXI. (1930) · page 224

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXI. (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 224)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3486266-3486299--8294-3494673
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

218 derheit von Interesse sind, der Öffentlichkeit übergeben. Zur vorliegenden Publikation selbst sei dem Herausgeber folgende Bernerknng gestattet. Die in hebräischer Sprache abgefaßten Statuten werden tunlichst wortgetreu übersetzt, wodurch sich unumgängliche Härten in der Ausdrucksweise ergeben. Notwendige Erklärungen setzen wir in runde Klammern; Literaturnachweise, sowie alle anderen Ergänzungen, sind in den den Texten beigegebenen Noten za finden. I. Die Statuten der Chewra Kadischa von Boskowitz. Umfangreich ist das Chewra-Buch der Gemeinde Boskowitz, welches uns vorliegt und in welchem die ältesten Statuten der Ch. K. verzeichnet sind. Es enthält neben den Tekanot aus dem Jahre 1657, die Beschlüsse des Vereines, Neuaufnahmen von Mitgliedern, Wahl der Gabbaim (Kassiere) und deren Stellvertreter bis zum Jahre 1886. Es ist aber auch Totenprotokoll für die Jahre 1709— 1735, berichtet über den Ankauf von Thoraparamenten, Begräb־ nisplätzen und bildet, bei dem Mangel an anderen Urkunden und historischen Nachrichten, eine wichtige Quelle für die Gemeinde- und Gelehrtengeschichte von Boskowitz. — Dem Titelblatte gehen zwei Blatt voran, auf welchen die Chewra-Mitglieder aus dem Jahre 1710 und die Neuaufnahmen aas den Jahren 1712—1753 verzeichnet sind. Das Chronostich 5) auf dem Titelblatte6) (Blatt 3), welches von einer herrlichen, fein stiiisierten und ornamentierten Federzeichnung umrahmt ist, ergibt die Jahreszahl 1711. Auf dem folgenden Blatte (4) werden im Spiegel einer kostbaren Federzeichnung, Kelch von zwei Löwen flankiert, die zur Zeit der Neuanlegung des Chewra-Buches amtierenden Kassiere, Mhrr Simon b r S, hrr Izik b E, Mhrr Sanwel (= Samael) Aschkenas und Koppel Trebitsch, genannt. — Blatt 5 berichtet: ״Za Ehren der Chewra Kadischa! Es wurde erzählt, all das Unheil, welches uns in den Tagen des Einschließens, der .על כן קרא לפ״ק (* 6) 8• aus jud. Handschriften in Mähren, itn Jahrb. d. Oes. f. Oesch. d. V Jud. in d. cechoslov. Republ., Jahrg. II, Abb. 1.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.