Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXI. (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 177)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3486266-3486299--8247-3494626- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 1× ep/1002670
OCR text
1*1 Von sonstigen Massnahmen E8ras106a) sei noch auf die Verpflichtung, Spenden zur Erhaltung des Heiligtums sowie jährliche Beiträge für soziale Zwecke beizusteuern, hingewiesen.107) 9. Allgemeine literarische Tätigkeit. Das wesentlichste Verdienst um die Nachwelt hat sich Esra durch seine Tätigkeit auf literarischem Gebiet erworben. Seiner politischen und organisatorischen Wirksamkeit folgten nämlich bald grossartige Massnahmen zur geistigen Hebung des Volkes. Das der V Religionsquellen unkundige Volk sollte wie einst unter Mose für den neuen Gottesstaat herangebildet und zu seinem grossen Berufe J o m a 69b bemerkt Raschi (unter Hinweis aut Taanith 13 a), dass diese Worte im Heiligtum am Ende eines jeden Segensspruches anstelle des früher üblichen Amen zu sagen seien. — Jedoch findet sich diese Formulierung he־ reits in Ps. 41,14, Ps. 106,48, N IX, 5 und I Chron. XVI, 36. Geiger (Kewuzath Maamarim S. 402) glaubt, dass die Einführung dieser Worte durch Esra als ברכה בפני עצמו Segensspruch für sich zu betrachten sei, der zwar von David in den Psalmen schon benützt, von Esra aber eine breitere Formulierung erhalten habe. — Grössere Wahrscheinlichkeit besitzt die Ansicht der ״Tosafoth hajeschanim“ z. St., die Joma 69 b mit der in Note 104 zitierten Stelle aus Berachoth folgendermassen in Zusammenhang bringen wollen: Da die Widersacher Israels behaupteten, es gäbe nur eine Welt, habe Esra durch feierlichen Segensspruch ״von Welt zu Welt“ das Dasein Gottes auf dieser und der zukünftigen Welt verherrlicht. 106a) Die vielfach erwähnte Annahme, Esra sei an der Kalenderreform und der Bestimmung des Neumonds beteiligt gewesen, beruht offenbar auf einem Missverständnis von Beza 6 a, 22 b. Rosch haSchana 19 h, 32a: אמר רב ״ חינגא בר בהנא אמר רב מימות עורא ואילך לא מצינו אלול מעוברRah Chinana b. Kahana sagte (im Namen von Rab): von Esras Zeiten an finden wir keinen Ellol mit 30 Tagen“. An diesen Stellen wird nämlich behandelt, dass zur Zeit Esras der Ellulmonat ״voll“ gewesen sei, d. h. 30 Tage gehabt habe, und dass von Esras Zeiten an der Ellul immer nur 29 Tage gezählt habe. Über eine persönliche Massnahme Esras in der Neumondbestimmung geht jedoch aus angegebenem Zitat nichts hervor. 107) An das N. X, 35 geschilderte einmütige Verhalten der Exulanten unter Esra knüpft Taanith 28a die Bestimmung an, durch Spenden für die Erhaltung des Heiligtums zu sorgen. In ähnlicher Weise wird die im gleichen Kapitel Satz 33 ausgesprochene Verpflichtung, jährlich durch einen Drittel Schekel für den Gottesdienst beizutragen, in Baba Batra 9a von R. Assi zur allgemeingültigen Verpflichtung für die Wohlfahrtspflege erweitert. Vgl. Tosafoth z. St. u. Maimon. V. Hüchoth Matanoth Anijim VH, 5.