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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1930-01-01 · XXI. (1930) · page 167

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXI. (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 167)
Language
German
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161 den, die sich während der ganzen Woche unterwegs befänden, mehr Gelegenheit zur Beschäftigung mit der Heiligen Schrift gegeben werden. Als zweite Bestimmung wurde das Verlesen am Montag und Donnerstag früh geregelt.82) Um das Volk zur häufigeren Betätigung heranzuziehen, ordnete Esra an, dass mindestens zehn Sätze aus der Schrift vorgelesen und diese auf drei Personen, und zwar je einen Priester, Leviten und Israeliten verteilt werden sollten. Er selbst hatte, um die Bedeutung der Heiligen Schrift dem Volke wiederum ins Bewusstsein zu bringen, bereits zwei Monate nach seiner Ankunft in der berühmten und imposanten Volksversammlung in Jerusalem eine Verlesung der Heiligen Schrift vorgenommen.83) Hierbei traten auch Vertreter der drei Gruppen in die Erscheinung. Diese Dreiteilung des Verlesens wurde von Esra angeordnet und hat bis zum heutigen Tag ihre Bedeutung behalten.84) erweitert. Daher wird das Verlesen an den Wochentagen and das am Sabbat Nachmittag im babyl. Talmud besonders behandelt und als je eine Tekana V betrachtet. Im jerus. Talmud dagegen wird auf Mose nur das Verlesen an Sabbat- und Festtagen zurückgeführt, aber das an den beiden Wochentagen und am Sabbat Nachmittag auf Esra. Daher werden dort diese beiden Be- Stimmungen zusammen als die erste der zehn Tekanoth gerechnet. — Im ״Magazin“ (Ber 1 iner-Hoffmann), Bd. VII 1880 S. 66, wird in diesem Zusammenhang auch auf Philo (II p. 168, 130) sowie Josephus (gegen Apion II 17) hin- V gewiesen. Nach dereu übereinstimmendem Bericht soll Mose nur für Sabbat- und Festtage Tora Vorlesungen angeordnet haben. 82) Baba Kama 82a, j. Megilla IV, 1, Soferim X,2 u. Jalknt 1,255: עשרה תקנות תיקן עזרא שקורין במנחה בשבת וקורין בשני ובחמשי ושיהו קודאין בבו״ה עזרא תיקן והא מעיקרא הוד. מיתקנא דתניא ♦ .♦ מעיקרא תיקנו חד גברא תלתא פסוקי א*נ תלתא בברי תלתא פסוקי בנגד כהנים לוים ישראלים אתא הוא תיקן תלתא גברי ועשרה ״ פסוקי כנגד עשרה בטלניןZehn Bestimmungen hat Esra erlassen, 1. am Sabbat Nachmittag zu verlesen. 2. am Montag und Donnerstag zu verlesen. Ist denn das letztere eine Bestimmung Esras, dies ist doch schon früher erlassen worden, denn so heisst es in der Baraitba . . (s. o. Note 73)? Ursprünglich galt die Verordnung für eine Person und drei Sätze oder für drei Personen und drei Sätze entsprechend den drei Gruppen. Da kam Esra und bestimmte, dass drei Personen zehn Sätze vorlesen sollen“. “) N. Kap. VIII u. IX, 1-3. 84) AusKetuboth 25b geht hervor, welche Bedentang seit jeher dieser Anordnung zugemessen wurde. Dass einer ״als erster“ ״aufgerafen“ wurde, war schon genügend beweiskräftig, ihn als Koben oder einen, der ״als zweiter aufgerufen“ war, als Levite zu bezeichnen. Jahrbuch der J• L• G. XXI. 11

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