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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1930-01-01 · XXI. (1930) · page 127

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXI. (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 127)
Language
German
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121 des Wertes wurde der jüdische Käufer voller Eigentümer des Grundstückes, weil man im Falle der unter lebensgefährlicher siccarischer Drohung erfolgten Enteignung die Rechtsvermutung aufstellte, dass der Bedrohte auf sein Eigentum verzichtet habe. 17) אנפרות ist ebenfalls eine Enteignung von Sklaven, Gittin 44, oder Grundstücken, Gitin 58, aber unter weniger gefährlichen Begleitumständen, so dass keine Vermutung für den vollen Verzicht des enteigneten jüdischen Eigentümers aufgestellt wurde. Infolge dessen muss im Falle der אנפרות der jüdische Erwerber des Grundstückes dieses an den früheren jüdischen Eigentümer ohne Entschädigung zurückgeben. Nun sagt der Talmud: in Babylon gibt es keine Anafore, weil jeder gewaltsam Enteignete sich beim nichtjüdischen Gericht beschweren kann und dort sofort sein Recht findet, hat er es nicht getan, so hat er auf sein Eigentum verzichtet und hat keinen Anspruch auf Ersatz seitens des jüdischen Erwerbers, resp. das Grundstück von diesem ohne Entschädigung zurückzubekommen. (In Palästina hingegen war wahrscheinlich im Falle der Anafore nicht die Möglichkeit sein Recht zu finden und sicher noch weniger für den siccarisch Enteigneten.) Über die im Talmud anerkannte Verlässlichkeit der persischen Justiz geben auch die Äusserungen über Giltigkeit der Urkunden und über die mit rechtskundigen Richtern besetzten Gerichtshöfe bestes Zeugnis. 18) Unfähigkeitserklärung eines Richters, B. B. 58 bringt die äusserst strenge Auffassung des babylonischen, id est persischen, Rechtes, dass ein Richter, der im eigenen Prozesse הלוקח מן הסקריקון נותן לבעלים רביע ויד הבעלים על העליונה רצו בקרקע נוטלין רצו במעות נוטלין 17) נימין נח: ת״ר הבא מחמת חוב ומחמת אנפרות אין בו משום סקריקון, ואנפרות עצמה צריכה שתשהא יב׳ חדש. והאמרת אין בה משום סקריקון? ה־ק סקריקון עצמה צריכה שתשהא יב׳ חדש. איר יוסף נקטינן אין אנפרות בבבל. והא קא חזינן דאיכא? אלא אימא אין דין אנפרות בבבל מ״ט כיון דאיכא בי דוואר ולא אזיל קביל, אימור אחולי אחיל. חזא דהוד. כתיב באבולא כל דיין דמתקרי לדין לא שמיה דיין 18) ב׳־ב נח.

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