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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1930-01-01 · XXI. (1930) · page 83

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXI. (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 83)
Language
German
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77 werden, R. J. Ch. Baeharäch in seinen Responsen Chawoth Jair Nr. 192 auf.1) Wodurch unterscheidet sich nun diese Formel von anderen halachischen Sätzen, denen die Talmudlehrer selbstverständlich auch den traditionellen Charakter znerkannten und trotzdem ist bei jenen von einer solchen Bezeichnung, wie Halacha le-Mosche, nichts zu finden. Maimonides will hierunter die Be- Zeichnung derjenigen Halachasätze verstanden wissen, die nicht biblisch begründet wurden, aber doch ebenso verpflichtend waren, wie alle übrigen halachischen Entscheidungen. Während man für sehr viele von diesen, die mündliche Lehre ausmachenden Gesetzesbe8,timmungen, einen vollgültigen Beweis aus dem Schriftvers finden konnte, war dies bei den mit Halacha le-Mosche mi-Sinai bezeichneten Vorschriften nicht möglich.2) Allerdings kann das nur mit einer Einschränkung zugegeben werden, denn wie Maimonides selbst bemerkt, kommt es tatsächlich ja vor, dass eine solche Halacha an den Schriftvers angelehnt wird. So wird z. B. hei den Massen, Schiurim, die. eine Entweihung des Sabbath oder des Nasiräertums etc. strafbar machen, mitgeteilt, sie seien Halacha le- Mosche mi-Sinai, während in Berachoth 41 a das Schriftwort Deut. 8.8 für dieselben anscheinend den Beweis liefert. Maimonides hält aber diese scheinbaren Folgerungen aas dem Bibelvers nur für eine einfache Anlehnung, Asmachta, an denselben. 3) Es wurde ף Über diesen Terminus vgl. ferner: Krochmal, More Nebuche haseman, S. 163; die Zeitschrift He-Chaluz (hrsg. von Schon* *, 4. Jahrg., S. 28ff.). ln beiden Abhandlungen steht viel Unrichtiges. Es würde za weit führen, wenn ich mich mit denselben näher beschäftigen wollte, dies ist umsomehr überflüssig, da sie für uns nichts befriedigendes ergeben. *) Bacher (Tradition und Tradenten, S. 34) scheint die Antorschaft dieses Satzes für sich in Anspruch nehmen zu wollen; er hätte Maimonides’ Mischnakommentar wohl kennen müssen. s) Wie Jad Maleachi erklärt, bedeutet Asmachta die Anlehnung an einen solchen Schriftvers, der nach dem einfachen Wortsinn etwas anderes besagen soll und den die Schriftgelehrten als Erinnerungsmerkmal an irgend eine ihnen überkommene Gesetzesbestimmung gewählt haben. Damit versteht man auch die anscheinend im Widerspruch zu dem oben gesagten stehende Stelle in Nidda 32 a. Dort ist die Derascha, die für die Vorschrift benutzt wird, dass sich ein Mädchen von 3 Jahren aufwärts bereits verunreinigen kann, za garnichts anderem notwendig, resp. gänzlich überflüssig. Deshalb fragt der Talmud: מאחר דהלכתא היא קרא למד. לי, da doch diese Vorschrift eine Halacha le-Mosche mi-Sinai ist, wozu ist das Schriftwort notwendig. Damit soll gesagt sein, es

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