Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXI. (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 50)
- Language
- German
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44 Wenn man aber die Frage damit beantworten wollte, dass erst nach dem Tode der Autoren jener Bücher die letzten Mitglieder der grossen Synode die Q. K. aus dem oben erwähnten Grund gesetzt haben, so bedenke man, dass die Dauer der Synode sich nur auf 40 Jahre erstreckte, wie aus dem Seder Olam und dem Seder ha-Kabbala1) des ß. Abraham ihn Daud zu ersehen ist, und es ist ausgeschlossen, dass in einer solchen kurzen Spanne Zeit sich Fehler in die Bücher ein geschlichen haben״. Molitor (Philosophie der Geschichte oder über die Tradition, S. 38) macht noch folgendes geltend: Wenn die Q. K. nichts anderes als aufgefundene Varianten aus alten Handschriften sind, warum muss dann das Synagogenexemplar nach dem K. geschrieben und nach dem Q. gelesen werden? Warum hat man nicht lieber das Q., welches doch die kanonische Lesart ist, in den Synagogentext selbst aufgenommen und das K. als eine einfache kritische Notiz an den Eand vermerkt? So aber verfuhr man gerade umgekehrt, nahm in den Text jene Lesart auf, die nicht zu lesen ist, und setzte an den Band die echte Lesung hin. Wenn dies eine kritische Revision gewesen sein soll, so wäre es in der Tat eine Verkehrtheit sondersgleichen, die besonders recht auffallend bei jenen Stellen in die Augen springt, wo das K. oder die Textlesart aus offenbaren Grammatikalfehlern besteht, wie solches oft der Fall ist. Sollte man aber auf diese Einwendungen erwidern, die Juden hätten aus Ehrfurcht vor der Synagogenrolle keine Änderungen in den Text sich vorzunehmen erkühnt und daher solche durch das Versehen der Abschreiber eingeschlichene Fehler an den Rand der Abschriften vermerkt, so steht dies mit der Behauptung der Kritiker, dass die anomalischen Buchstaben von späteren Mystikern angebracht worden seien, ebenso dass die Tikkun und Ittur Soferim2) Revisionen eingeschlichener Schreibfehler seien, in dem grellsten Widerspruch. Hätte man sich, nach ihrer Ansicht, erlaubt, einzelne Sachen, die genau genommen garnicht sinnstörend waren, in der Synagogcnrolle auszustreichen, warum sollte man daran Anstand ge- 1) Schon Oinsburg bemerkt, dass er die Angabe Levitas in keinem der beiden Bücher gefunden habe. Im allg. wird die Zeit der Wirksamkeit der Synode auf 120 Jahre angegeben. 2) Siehe weiter.