Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXI. (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 31)
- Language
- German
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(über See bezw. über Livorno) gelangt sei, müssten, wie sonst hier zu geschehen pflegte, gottesfürchtige Personen die Versieherung übernehmen.״x) Er verteilte die von allen Seiten ihm zufliessenden Gelder nach seinem Ermessen2) an die vier jüdischen Gemeinden Erez Israels, wie bereits oben erwähnt, und die dort bestehenden ״Kolelim“ (Sondergruppen). Doch hatten, wie es sich eben aus diesen Protokollen der Hamburger Sephardim-Gemeinde ergibt, die Einsender das Recht, einen Teil ihrer Gelder für eine bestimmte der vier Städte oder auch eine der bestehenden Sondergruppen zu bestimmen,3) sodass nur die freie Verfügung über die übrigen Gelder der Zentralstelle verblieb. So bestimmten die Sephardim Hamburgs — was sehr anzuerkennen ist — 5404 (1654) wohl wegen der grossen Nöte, in die die aschkenasische Bevölkerung Jerusalems durch das Ausbleiben der Gelder aus Polen versetzt war4), 75 Mark via Venedig für ״die Heilige Gemeinde der Tudesquos jener Stadt“ Jerusalem.5) Bald sollten die sephardischen Juden Hamburgs die Not, in die das polnische Judentum durch die vielen Kriege und Einfälle seit Chmielnicki versetzt war, und von der sie jetzt indirekt durch die grössere Bedürftigkeit der Aschkenasim in Jerusalem erfahren hatten, auch direkt kennen lernen. Denn die Vertriebenen und zur Auswanderung gezwungenen polnischen und litauischen Juden berührten auf ihrem Wandern und Flüchten auch Hamburg, wo sie am 28. Ijar 5416/1656 zuerst erwähnt werden.6) Aber trotz der Summen, die hier am Orte weiter für die flüchtigen Brüder aus Polen und Litauen ausgegeben wurden, wurde das Hilfswerk für die Juden Erez Israels nicht eingestellt. Wie man vorher im Jahre 5415/1655 via Venedig für die jüdische Gemeinde ף C VI, 45. י) C II, S. 178. 3) Ähnl. hatten die Gemeinden auch bei der Kasse für die Gefangenenauslösung in Venedig das Recht, einen Teil der Summen für die Auslösung eines bestimmten Gefangenen zu bestimmen; s. C IV, S. 352. 4) S. Dubnow a. a. 0. VII, 496—497; A. L. Frumkin (und E. Riwlin) תולדות חכמי ירושלים n» Jerusalem 5688, s. 19; 39. ף c 1, s. 35. 6) C II, S. 173; M. Grunwald a. a. 0. 8. 53, IV sowie S. 23—24; Glückel von Hameln (ed. Kaufmann) S. 36.