Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXI. (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
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20 nu alt sein, was Zerung haben, die ziehen sich in das heylig Landt und gen Jerusalem, verhoffen noch, dass sy von allen Landen in ir Landt wider zusamen werden khommen und ein Regiment (= Regierung) uberkhommen. Die vermuglichen Juden schikhen auch inen (= ihnen) gen Jerusalem underhalttung. Dan daselbst mit Gelt zu gewinnen, auch khains vorhanden ist.“ Mit dem letzten Satz hat der Reisende etwas vollkommen Richtiges ausgesprochen: ohne die pekuniäre und geistige Hilfe der Galuthjudenheit konnte die palästinensische Judenheit nicht existieren, da sie — wie bereits gesagt — z. T. aus alten, erwerbsunfähigen Menschen bestand, andererseits aber von den äusserst habgierigen Paschas, den Befehlshabern der Stadt Jerusalem, sehr ausgepresst und ausgebeutet wurde.1) Über die Organisation der Geldsammlungen unter den Juden der Diaspora und der Geld Verteilung unter den Juden Palästinas sind wir für diese Frühzeit mangelhaft unterrichtet. Die Geldverteilung (wörtlich übersetzt: Chalukka2)) unter den Juden Erez Israels ging wahrscheinlich — wie in späterer Zeit, im 18. Jahrhundert — 80 vor sich, dass die einlaufenden Geldsummen nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel unter die Juden der vier Städte Jerusalem, Hebron, Safed und Tiberias verteilt wurden und in den Städten wieder nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel unter die dort befindlichen verschiedenen Gruppen, die nach ihrer Herkunft und nach ihrem Ritus getrennt voneinander lebten (von denen jede ״Kolel“ hiess). Es waren damals — wahrscheinlich — nur die sephardischen und aschkenasischen Juden, deren Sondergruppen berücksichtigt wurden. Wie wurde nun das Geld eingesammelt? Woher kam es? Diese Fragen wollen wir am Beispiel der sephardischen Judengemeinde Hamburgs beantworten, deren Protokollbücher3) hierfür l) Über diese Vorgänge s. Dubnow Weltgesch. VII, S. 496—7. י) Vgl. dazu auch den Art. Chalukka im jüd. Lexicon I, 1312 ff. s) Ich benutze diese Protokollbücher in der Übersetzung von J. Cassuto, der sie in den Jahrbüchern der jüd.-lit. Gesellschaft VI (1908)ff. herausgeg. bat. Ich zitiere C I VI, S. lff; C II VII (1909) S. 159ff.; C III VIII (1910) S. 227 ff.; C IV IX (1911) S. 318ff.; CV I (1912) S. 225 ff.; C VI — XI (1916) S. 1 ff. Diese Protokollbücher umfassen den Zeitraum von 5412/1652—5428/1668, also nur 16 Jahre, geben aber doch einen ziemlich