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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 444

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 444)
Language
German
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371 wäre, der arisut ein höheres Alter als der i. zuzusprecheu, wäre doch die Entwicklung der letzteren aus der ersteren auf rein gewohnheitsrechtlichem Wege wegen der zwischen beiden bestehenden Kluft wenig einleuchtend. Das Wahrscheinlichste ist, dass die Weisen wegen der zunehmenden Geld Wirtschaft dieses Institut neu eingeführt haben, wobei sie es wohl an die Teilpacht, soweit es das Zinsverbot erlaubte, anlehnten.173 Die herrschende Meinung174 nimmt bezüglich der commenda an, dass zuerst die Seecommenda entstanden sei und aus ihr sich später die Binnencommenda entwickelt habe. Natürlich kann — mag nun die Entwicklung derart gewesen seino der nicht175 — die i. einen solchen Werdegang nicht gehabt haben, da ein Seehandel nicht vorhanden, jedenfalls nicht der primäre war. Erst in gaonäischer Zeit begegnen wir als Folge des damals aufkommenden Levantehandeis176 transmarinen i.-Geschäften.177 Aber auch die Vorstellung, dass sich die Ortscommenda vor der Reisecommenda entwickelt hätte,178 ebenso dass sie zum Gegenstand zuerst Waren, spater Geld hatte, trifft für das jüdische Recht kaum zu; auch behandeln Tosefta und Mischna alles als Einheit. In nur ganz wenigen Diskussionen beschäftigt sich der Talmud mit der theoretischen oder praktischen Natur der i. Wenn auch hieraus allein keineswegs auf eine Seltenheit des Institutes in jener Zeit geschlossen werden kann (denn auch eine Institution wie die Tefillin, die doch sicher allgemein angewendet wurden, wird nur 173 Bezüglich seiner Tätigkeit ist der Gerant der i. ״der Frau, die im Hause das Geschäft führt“ (Mischna Scheb. VII, 8) ähnlich; jedoch erhält sie nichts von dem Gewinn, vielmehr fällt er ganz an ihren Ehemann. 174 So z. B. Goldschmidt, Universalgeschichte S. 28. 175 Rehme, Geschichte des Handelsrechts S. 101 bestreitet es. 176 Die Reiseroute der jüdischen Grosshändler, genannt Radaniten, welche zu Land und zu Wasser von dem Okzident nach dem Orient und vom Orient nach dem Okzident reisen, beschreibt der arabische Oberpostmeister Ibn-Khordadbeh im Jahre 850. Sie sprechen persisch, arabisch, romanisch, spanisch, fränkisch und slavisch, vgl. I. Aronius, Regesten zur Geschichte der Juden im Frankenreich und deutschen Reiche bis zum Jahre 1273 (Berlin 1902) Nr. 112; R. Höniger, Zur Geschichte der Juden in Deutschland im Mittelalter in Ztschr. f. Geschichte der Juden in Deutschland I (Braunschweig 1887) 8. 83 fg. 177 Z. B. SZ. IV, 8, 1 (S. 93 a), GMM. Nr. 216 ^S. 59 b), ChG. Nr. 49 (S. 10 a). 178 So z. B. Silberschmidt 1. c. S. 29, 24*

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