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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 427

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 427)
Language
German
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IRI
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354 auferlegt wurde. Diese Art der i. ist, obwohl hier scheinbar der Kapitalist ״nahe zum Verdienst und fern vom Verlust ist“, für rechtswirksam anerkannt, weil ein solcher Schaden nicht durch einen Vertrag, vielmehr eine unerlaubte Handlung hervorgerufen wurde, das Wuchergesetz sich aber allein auf vertragliche Vereinbarungen bezieht. Diese wichtige Feststellung entnimmt Tosafot der folgenden Talmudstelle98: ״Die ßabanan lehrten": Gibt jemand seinem ״schaliach“ Geld, damit er ihm dafür Weizen kaufe, dieser aber kaufte Gerste, (oder gab er ihm Geld, um dafür) Gerste (zu kaufen), er kaufte aber dafür Weizen, so heisst es in einer Boraita, dass der hieraus entstehende Verlust und Gewinn ihm (dem Geranten) zugerechnet wird, und in einer anderen, dass der Verlust ihm zu Lasten geht, der Gewinn jedoch geteilt wird. — Dies ist kein Widerspruch: Die eine (erste) Boraita wird von R. Meir gelehrt, die andere von R. Jehuda. Die eine wird von R. Meir gelehrt, der annimmt, dass ״Abweichung“ erwirbt100, die andere von R. Jehuda, der annimmt, dass ״Abweichung“ nicht erwirbt4'101. Tosafot nimmt nun an, dass R. Jehuda hier kein einfaches scheliehut-Verhältnis, sondern das einer i. (von der Art, dass dem Geranten der halbe Gewinn zufalle) als vorliegend angenommen haben muss, da sich sonst der Kapitalist nicht die Hälfte des Gewinnes zurückbehalten hätte. Da nun bei einer Abweichung vom Vertrage beide Boraitas anerkennen, dass der Vertragsverletzer einseitig vollkommen den Schaden tragen müsse, so schliesst Tosafot hieraus Zulässigkeit der genannten Abrede bei der i. Ob aber die Talmudstelle diesen Sinn hat, erscheint recht zweifelhaft. Einmal, weil Talmud Jeruschalmi102 ausdrücklich als das Grundverhältnis reine schelichut und nicht i. annimmt. *8 bk. 102 a:ת״ר הנותן מעות לשלוחו ליקח לו חיטי! ולקח מהן שעורין שעורין ולקח מהן חטין תניא חרא אם פחתו פחתו לו ואם הותירו הותירו לו ותניא חרא אם פחתו פחתו לו ואם הותירו הותירו לאמצע אמר רבי יוחנן לא קשיא הא ר4 מאיר והא ר4 יהודה הא ר״מ דאמר שנוי קונה והא ר4 יהודה דאמר שנוי אינו קונה. 99 Dieser Ausdruck wird nur dann gebraucht, wenn die Lehre in einer Boraita steht. 10° Weshalb der Gewinn aus einem vertragswidrigen Geschäfte nur ihm zusteht. 101 Weshalb der Gewinn zu teilen ist. 10' BIv. IX, 5 (S. IV, 7a),

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