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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 424

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 424)
Language
German
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IRI
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351 ״Es sagte Raw: ״Alles was eine Verbesserung (des i.־ Gegen- Standes)78 um ein Drittel übersteigt, sali dir als Entgelt geboren“ (eine solche Abrede des Kapitalisten) ist erlaubt. Samuel sagte: Wenn ihm diese Verbesserung um ein Drittel nicht gelingt, so müsste er ja leer ausgehen79. Vielmehr muss er ihm einen Denar bestimmen. — (Frage): Sollte Raw nicht geglaubt haben, dass ihm (zumindest) ein Denar zugebilligt wird? Es sagte doch Raw80: ״Den Kopf des Widders (erhält er als Lohn) für das Mästen“, meinst du nicht, dass er (hierdurch) ihm sagen wollte: alles was die Verbesserung um ein Drittel übersteigt?81 — Nein! (Es liegt vielmehr so, dass) er ihm sagte: Entweder erhältst du als Lohn den den Mehrwert von einem Drittel übersteigenden Betrag oder den Kopf des Ochsen für das Mästen. Aber auch diese Antwort ist möglich: Wann erklärte Raw die Abrede des den Mehrwert von einem Drittel übersteigenden Betrages für erlaubt, wenn er (der Gerant) selbst Vieh besitzt; denn ein Sprichwort sagt: Eine Futtervorbereitung für einen Ochsen (macht nicht mehr Mühe als) eine solche für mehrere“82. Da die Ansicht Raws und die zweite Antwort83 von der Halacha rezipiert ist84, so ergeben sich für die Praxis folgende Bestimmungen: Wenn der Gerant auch ausserhalb seiner Beschäftigung für den Kapitalisten tätig ist85, gilt jede Art von Gewinn- שליש בשכרך לא רקאמר ליה אי מותר שליש בשכרך אי ריש עגלא לפיטומא אי בעית אימא כי קאמר רב מותר שליש בשכרך מותר כגון דאית ליה בהמה לרידיה דאמרי אינשי נביל לתורא נביל לתורי. 78 Es handelt sich am einen ״ Viehverstellungsvertrag“; Näheres über diesen im übernächsten Paragraphen. 79 Also läge ein Verstoss gegen das Zinsverbot vor and darum Ist eine derartige Abrede verboten. 80 Der Fall liegt so, dass jemand als i. die Mästung eines Widders übernahm. 81 Mithin ist eine sicher eintretende Entschädigung erforderlich. 82 Er hat daher keine Entschädigung für seine Arbeit zu beanspruchen. 88 Dies nach dem Grundsätze, dass, wenn der Talmud zwei Antworten gibt, die letztere von ihm als massgeblich angesehen wird. 84 Maim. VI, 2; JD. 177,2. 85 Natürlich ist die Gewinnbeteiligung von einem Drittel oder einem Viertel erlaubt, wenn er daneben den ״Lohn eines Arbeiters“ erhält, so Sefer ha Schetarot S. 115.

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