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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 423

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 423)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486301--8037-3494415
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350 aber rechnet a (x -f 1/sx) bzw. a (y — 1IsYj70 die dritte, herrschende stimmt mit der ersten überein. — Ist umgekehrt der Verlustanteil des Kapitalisten festgesetzt worden, und es wird ein Gewinn erzielt, so erhält der Kapitalist nach der ersten Ansicht a (x — 1/3 x), d. h. seinen vereinbarten Verlustanteil, vermindert um ein Drittel des Gewinnes am ״Depositum“ als seines Anteiles am i.־Gut, der Gerant a (y + 1/3X); ebenso rechnet auch die zweite78. Die herrschende Meinung aber rechnet: Kapitalist: a (x — 3|נ y), Gerant: a (y 41 ־hj)- Unter gewissen Umständen kann nun diese Berechnung zu grosser Ungerechtigkeit, ja zu Widersinn führen. Wenn nämlich als Anteil des Kapitalisten am Verlust ein sehr geringer Prozentsatz vereinbart wurde, so müsste er bei einem gewinnreichen Geschäft aus seinem eigenen Vermögen dem Geranten noch herauszahlen! (Ist beispielsweise der Verlustanteil des Kapitalisten ein Sechstel, der des Geranten daher fünf Sechstel, so ergibt sich bei einem gewinnreichen Geschäft, wenn die übrigen Grössen bleiben: Kapitalist 1k — 6/6-s — 2(18, der*Gerant s|6 -f s/6.3 12|18). Deshalb gilt die angegebene Verlustrechnung nur so lange, als der Abzug des Drittels von dem dem Kapitalisten eigentlich doch in voller Höhe zukommenden Gewinn ihn nicht zwingt, als Folge des Verlustanteiles neues Kapital einzuschiessen73. Aus allem, was bisher gesagt wurde, ergibt sich, dass der Vertrag dem Geranten mehr Vorteile als Lasten auferlegen muss, damit das Mehr an Nutzen als Ausgleich für seine Tätigkeit zu Gunsten des Kapitalisten dienen kann. Nach einer von Maimonides aufgestellten Lehre74 genügt es jedoch, wenn die Gewinnchance des Geranten nur um ein geringes grösser als seine Verlustchauce ist; im übrigen aber bleibt die Freiheit der Vereinbarung75 gewahrt. Zu einer anderen EntscheiduDg kam jedoch, und zwar in restriktiver Interpretation der nachfolgenden Gemara, eine ältere Ansicht76, nämlich dass die Gewinnmöglichkeit die Verlustchance um mindestens ein Drittel übersteigen müsse. Diese Stelle lautet77: 70 Die Unmöglichkeit dieser Rechnungsmethode beweist Maimonides an einem Beispiel, in dem x *J7 und y 1/7 wäre. Dann trüge Kapitalist ßb 42 ־־hi Gerant 1(7 — 2|7, letzterer würde also noch J|7 herausgezahlt bekommen! 71 Natürlich kann diese Lehrmeinung den Ausweg wählen, der am Sehlasse des obigen Petitsatzes für die herrschende Ansicht angeführt wird. 72 Vgl. JD. 1. c. 27. 73 KM. z. St. 74 Siehe Teil I § 2 za Anm. 50. 78 VT, 4; JD. 177,3. 76 ״Meine Lehrer“ in Maim. 1. c. 77 bm. 65 a: אמר רב מותר שליש בשכרך הרי זה מותר ושמואל אמר לא מצא מותר שליש ילך לביתו ריקן אלא אמר שמואל קוצצ לו דינר וסבר רב אין קוצצין לו דינר והאמר רב ריש עגלא לפיטומא מאי לאו דאמר ליה מותר

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