Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 419)
- Language
- German
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346 Andere52 wieder sehen darin den Lohn eines Arbeiters der Klasse* der der Gerant vor Übernahme der i.-Tätigkeit angehörte, zu einer Zeit, da sie ihm nur wenig Beschäftigungsmöglichkeit bot. Nach einer dritten und wohl massgeblichen Ansicht53 jedoch ist hiermit das Entgelt gemeint, das ein beschäftiguugsloser und daher billiger Arbeiter für die vom Geranten früher ausgeübte Tätigkeit beanspracht.53 — Das Entgelt beschränkt sich also auf die Tätigkeit des Geranten zu Gunsten der als Depositum angesehenen Hälfte, da er für die andere im eigenen Interesse tätig ist54. Soweit die Regelung der Mischna, die die Ansicht R. Meirs darstelit55. Nach einer Boraita56/57 erklärte R. Jehuda es für genügend, wenn der Gerant ״sein Brot in die Tunke des Kapitalisten eintaucht oder eine Feige gegessen hat“; hiernach wäre die Hingabe der Entlohnung eine blosse Formalität, um nicht gegen das Wucherverbot zu verstossen. Die Halacha hat jedoch diese Ansicht58 nur für den Fall rezipiert59, dass eine derartige Verabredung ausdrucklieh getroffen worden ist. Eine andere Form der Verteilung der beiderseitigen Gewinn- und Verlustanteile zeigt uns die nachstehende Gemara60: ״Den Söhnen von Raw Ilisch wurde eine Urkunde präsentiert, in der es hiess: Die Hälfte am Gewinn (Lohn), die Hälfte am Schaden. Dazu bemerkte Raba: Raw Ilisch ist ein bedeutender Worte פןי37ל בטל als einen Arbeiter, der, zur Arbeit aufgefordert, deren Beginn verzögerte und deshalb geringeren Lohn erhält. 51 R.Chananel nach Angabe der Schüler des RASCHBA in Bet Josef, 177,4. ** Tosafot BM. 68a s. v. ונותןJ R• Ascher: BM. V col. 39. Nach Tur 177, 4 handelt es sich nicht um das Entgelt für die frühere Tätigkeit, sondern am die jetzt in der i. ausgeübte. 54 Perischa JD. 177,4. 55 So Tosafot z. St. ** bm. 68 b: אפילו לא טיבל עמו אלא בציר. 57 Vgl. auch die Ansicht des R. Simon b. Jochai ebda. “ So schon R. Hai: SZ. 1V,8,6 (S. 94b). 69 Dass diese Regelung von der Mischna nicht gekannt wurde, bemerkt schon R. Joel Sirkus (BACH) in seinem Kommentare zu JD. 177, 2. “ bm. 68b: רב עיליש נפק עלייהו ההוא שטרא דהוה כתיב ביה פלגא באנר פלגא בהפסד אמר רבא רב עיליש גברא רבה הוא ואיסורא לאיניש לא הוי ספי מה נפשך אי פלנא באגר תרי תילתי בהפסד אי פלגא בהפסד תרי תילתי באגר.