Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 323)
- Language
- German
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einzelnen Gemeinden. Bei dieser stimmte der allergrösste Teil der Landgemeinden (bis auf acht1)) für Zuteilung zum orthodoxen Rabbinat. Am 12. März 1897 entscheidet das Ministerium des Innern, dass zwei Rabbiner angestellt werden sollen und zwar mit dem Anfangsgehalt von 4000 M. mit Erhöhung nach je 5 Jahren um 500 M. bis zum Höchstgehalt von 6000 M. Da Rabb. Dr.״ Marx bei der Israel. Religionsgesellschaft Darmstadt bereits über 25 Jahre Dienst tut, wird demselben bereits das Höchstgehalt gewährt. Ausser dem Gehalt werde keine Vergütung für Bürokosten bestimmt, für ihre auswärtigen Dienstgeschäfte werden nur Transport- Auslagen gewährt, welche jedoch von denjenigen Gemeinden zu trägen sind, welche die Dienste des Rabbiners in Anspruch genommen haben. Zugleich erging an das Kreisamt Darmstadt folgende Mitteilung des Gr. Ministeriums; ״Wir benachrichtigen Sie, dass des Grossherzogs Königl. Hoheit mittelst allerhöchster Entschliessung vom 17. Juli 1897 geruht haben, zu genehmigen, dass das Rabbinat Darmstadt künftig in zwei Rabbinate, beide mit dem Amtssitz zu Darmstadt geteilt werde, so zwar, dass das eine mit einem der orthodoxen Richtung, das andere mit einem der liberalen Richtung angehörenden Rabbiner zu besetzen ist, und der Amtssprengel eines jeden derselben sich auf diejenigen Judengemeinden erstreckt, deren Vorstand ihre Zugehörigkeit zu der betr. Richtung beschlossen hat, unbeschadet des Rechtes der einzelnen Gemeindeangehörigen, für sich und ihre Familienglieder auch die Amtstätigkeit des anderen ihrer religiösen Richtung am nächsten stehenden Rabbiners in Anspruch zu nehmen. Zugleich haben S. Kgl. Hoheit der Grossherzog geruht, dem Prediger der israel. Religionsgesellschaft in Darmstadt, Dr. Marx, die Stelle eines Rabbiners der orthodoxen Judengemeinden des Rabbinats Darmstadt auf Widerruf zu übertragen und teilen wir Ihnen Abschrift der Decretsausfertigung in der Anlage mit. Wir haben das Gehalt des Rabbiners Dr. Marx auf 600Ö M. jährlich festgesetzt, wovon 4500 M. von der israel. Religionsgesell־ 1 (* ־) Lampertheim, 2) Reichenbach mit Elmshausen, 3) Odernheim, 4)Rimbach, 5) Gr. Bieberau, 6) Fr. Crumbach, 7) Arheilgen, 8) Georgenhausen.