Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 313)
- Language
- German
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240 Schächterprüfungen auf, sowie einen Fall, indem der Sohn eines Vor- Stands and Gründers der ßeligionsgesellschaft Darmstadt in Mainz durch ßabb. Dr. Lehmann kopuliert wurde. In Wirklichkeit lagen die Fälle derart, dass diejenigen Gemeinden, welche religionsgesetzlich auf dem Boden des gesetzestreuen Judentums standen, sich nicht mit der Autorisation ihrer Schächter durch ßabb. Dr. Landsberger begnügten und deshalb zu nochmaliger Prüfung durch ßabb. Dr. Lehmann veranlassten. Aus demselben Grunde hatte auch H. Baruch Meyer seinen Sohn nicht in Darmstadt trauen lassen. Inzwischen war ßabb. Dr. Marx als ßabbiner der Israel, ßeligionsgesellschaft in Darmstadt angestellt worden. Die gleichen Vorkommnisse, welche die orthodoxen Gemeinden der Provinz durch ßabb. Dr. Marx vollziehen Hessen (Prüfung der Schächter, Ent- Scheidung in rituellen Fragen), erregten den Unwillen von ßabb. Dr. Landsberger, der sich am 16. April 1872 beschwerdeführend an die Begierung wandte. Namentlich protestierte er, dass Dr. M. in für die Öffentlichkeit bestimmten Schriftstücken seinen Namen mit der Beifügung ״ßabbiner der orthod. ßeligionsgesellschaft Darmstadt“ unterzeichne 1). Ferner hatte ßabb. Dr. M. auf Einladung der israel. Gemeinden Beerfelden und König sowie mit Erlaubnis des zuständigen Kreisamts dort mit grossem Beifall gepredigt, und der Lehrer der ersteren Gemeinde, Moses Löb Hauser, hatte sich in einem Bericht an den ״Israelit“ in rühmender Weise darüber geäussert, was ßabb. Dr. Landsberger in seiner Beschwerdeschrift als ״Frechheit“ bezeichnet hatte und dringend ersuchte, dass p. Marx sofort mit aller gesetzlichen Strenge in die nothwendigen Schranken gewiesen werde, namentlich das Prüfen der Schächter im Babbinate, das Predigen in den Synagogen der Landgemeinden, das Abhalten der Prüfungen in ihren ßeligionsschulen sowie jede Verrichtung von anderen Funktionen, die nur dem Babbinat zustehen, unterl) In der Nummer 49 des ״Israelit“ vom l/XII/71 hatten 42 orthodoxe Rabbiner Deutschlands unter Führung des Würzburger רב Seligmann Bär Bamberger eine Erklärung gegen Dr. Frankel-Breslau veröffentlicht. Diese Erklärung war auch vou Dr. Marx, Rabbiner der Religionsgesellschaft Darm- Stadt, mit unterzeichnet. Das betr. Exemplar lag Dr. L.’s Beschwerde bei.