Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 309)
- Language
- German
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tensirt wird, nicht eingehe und überhaupt den Umtrieben A eit Landjuden nicht Vorschub leisten werde, die den gehorsamst Unterzeichneten nicht für streng orthodox halten, weil er überall betont, dass ohne Redlich- und Rechtlichkeit in Handel und Wandel, ohne Gerechtigkeit und Menschenliebe, ohne wahrhaftige Sittlichkeit alle äusseren religiösen Ceremonien Gott missfällig, im höchsten Grade verwerflich sind1״). gez. Dr. Landsberger. Am 14. September 1871 zeigt der Vorstand der Israel. Religionsgesellschaft Darmstadt (unterzeichnet von Jonas Meyer und Herz Bodenheimer) dem Darmstädter Kreisamt an, dass seine Gemeinde Herrn Dr. L. Marx aus Strümpfelbrunn in Baden als Leiter ihrer Religionsschule engagirt habe mit der Verpflichtung, am Sabbat und Festtagen religiöse Vorträge zu halten. Herr Dr. L. Marx absolvirte in Bruchsal das Gymnasium und. in Cärlsruhe das Lyceum, bezog hierauf die Universitäten Würzburg und Berlin und wurde zum Doctor philosophiae promovirt. Das Kreisamt ersucht Grossh. Rabbinat Darmstadt um Äusserung insbes. über die Errichtung der fraglichen Religionsschule. Zwei Wochen später, am 28. September 1871 überreicht der Vorstand der ״orthodox-jüd. Religionsgesellschaft Darmstadt“ dem Kreisamt nachfolgende abschriftliche Erklärung der 87 Mitglieder genannter Religionsgesellschaft, die dahin geht, dass die Unterzeichneten aus dem Verband der israel. Gemeinde hier ausscheiden und selbst für ihren Cultus Sorge tragen. Zugleich bittet der Vorstand die Kreisbehörde, recht bald hierüber verfügen zu wollen. Erklärung. Wir Endesunterzeichneten erklären hiermit unseren Austritt aus dem Verbände der israelitischen Gemeinde zu Darmstadt, indem wir unter dem Namen der ״Orthodox-jüdischen Religionsgesellschaft“ eine neue Religionsgesellschaft bilden, welche für ihren eigenen Cultus Sorge trägt. *) Natürlich konnten solche Bemerkungen nicht verfehlen, auf die Behörde den von Dr. L. gewünschten Eindruck zu machen.