Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 308)
- Language
- German
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235 Gemeindeverband, sowie die mannigfachen Wahl- und dogmatischen Differenzen der Juden unter sieh und der Gemeinde unter einander alle darauf hindeuten, dass die dermalige Organisation der israel. Gemeinden und das Verhältnis derselben zu dem Staate in der bisherigen Weise kaum mehr aufrecht erhalten werden kann und faktisch wenigstens in einer vollen Auflösung begriffen ist“. Zur Sache bemerkt die Kreisbehörde, dass ״obgleich wir nicht verkennen, dass durch die Gewährung des Gesuchs faktisch eine mächtige Lücke in den gemeinsamen Keligionsverband der hiesigen Israeliten gerissen wird, so glauben wir doch aus rechtlichen Gründen dasselbe befürworten zu müssen.“ Das Ministerium tritt dieser Ansicht bei, da die Synagoge der Israel. Religionsgesellschaft nur als Privatgottesdienst anznsehen sei. Zwei Jahre später am 27. Januar 1866 entschied das Grossb. Ministerium auf eine Eingabe des isrl. Friedhof Verbandes Alsbach a.B. gegen Rabb. Dr. Landsberger in Darmstadt, dass das Halten von Leichenreden *durchaus nicht zu den dem Rabbiner ausschliesslieh zustehenden Befugnissen gehöre, sondern dass es den Angehörigen verstorbener Israeliten überlassen bleibt, ob dieselben von dem betr. Rabbiner oder von anderen hierzu geeigneten Personen Leichenreden halten lassen wollen und haben auch nur diejenigen, welche die Leichenreden wirklich halten, die entsprechenden Gebühren dafür zu beziehen.“ Im Jahre 1868 wurde die Synagoge zu Seeheim a. Bergstrasse eingeweiht. Die Gemeinde hatte dazu Rabb. Dr. Lehmann von Mainz geladen. Auf Intervention des Rabb. Dr. Landsberger wurde diesem durch die Behörde die Beteiligung untersagt. In seinem Schreiben an den Prov. Direktor vom 20. Januar 1868 leistete sich Rabb. Dr. Landsberger folgende unerhörten Auslassungen: ״Das vorliegende Gesuch des Seeheimer Synagogen- Vorstands scheint mir auf Veranlassung der überall rührigen Agenten des hyperorthodoxen Dr. Lehmann in Mainz eingereicht worden zu sein und zwar in der Absicht, wieder einmal ihre Fühler auszustreckeu, um zu erfahren, ob nicht gegenwärtig für ihr Partbeihaupt und dessen Seckel ein grösserer Raum in Starkenburg zu gewinnen sei. Wir leben indess der festen Überzeugung, dass das hohe Grossh. Ministerium auf die Intentionen dieser Leute, deren Bildungsgrad durch ihre Eingabe schon zur Genüge charak-