Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 307)
- Language
- German
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234 Aach das Ministerium tritt am 6. April 1864 den Ausführungeti des Kreis am ts Darmstadt bei und schlägt das Gesuch des Jonas Meyer und Genossen ab. Eine Beschwerdeschrift der Petenten aus Darmstadt und Bessungen an die II. Ständekammer hatte ebenfalls keinen Erfolg. Nach kaum einjährigem Bestehen, am 22. Februar 1864 berichtet der Vorstand der Israel. Religionsgesellschaft in Darmstadt (vertreten durch Baruch Meyer, M. L. Kahn und Abraham Haas), dass seine Gemeinde zur Abhaltung ״deren von unseren Voräitern aus gewohnten Gottesdienstes“ das Schneidersche Haus in der Kleinen Ochsengasse1) angekauft habe und die nun dort hergerichtete Synagoge in nächster Zeit durch einen orthodoxen Geistliehen nämlich Rabb. Dr. Lehmann aus Mainz einweihen lassen wollte. Dazu erbitte sie die Genehmigung der Regierung. Rabb. Dr. Landsberger, dem das Gesuch zur Äusserung übergeben wurde, bemerkt, dass er niemals irgend welche nichtorthodoxe Lehre gepredigt oder in irgend einer seiner Gemeinden eine An- Ordnung getroffen habe, welche gegen die Orthodoxie ״verstiesse“. Wenn hierfür jedoch das Fortbestehen der Orgel in der hiesigen Synagoge als Beweis angeführt würde, so habe er einerseits nachgewiesen, dass die Einführung der Orgel sich mit den orthodoxesten Grundsätzen vertrage, andererseits aber habe ihm der Referent der religiösen Angelegenheiten im hohen Grossh. Ministerium Baron v. Lehmann in einer mündlichen Besprechung vor zwei Jahren angeraten, ״nicht zu weit rückwärts zu gehen“, weil dann die Unzufriedenheit der hiesigen Stadtgemeinde erregt würde. Als ferneren Beweis führt Dr. L. die Tatsache an, dass er in den streng orthodoxen Gemeinden seines Rabbinats wie Zwingenberg, Rimbach, Dornheim, Königstätten Synagogen eiugeweiht habe. Wenn Baruch Meyer und Konsorten dennoch seine Orthodoxie bezweifeln, ״so liegen hier Intriguen zu Grunde, welche wir in unserem späteren Berichte zu beleuchten Veranlassung nehmen werden.“ Im Berichte des Kreisamts Darmstadt an den Minister vom 4. März 1864 wird ausgeführt, dass die Petitionen und Eingaben, weiche uns gegenwärtig in israel. Angelegenheiten vorliegen wegen Trennung der Landjuden von der israel. Gemeinde dahier, Ausscheidung der orthodoxen Juden dahier aus dem isrl. l) Jetzt KI. Ochsengasse 14.