Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 306)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3486266-3486301--7920-3494298- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
kein harter Druck, wenn sie auch fürderhin zu den Gememdelasteh beigezogen werden. Alle Petenten sind vom Land in die Stadt gezogen und theilen noch die schrofferen Religions-Ansichten der auf dem Lande wohnenden Israeliten. Es ist mit Grund zu erwarten, dass die Schroffheit dieser Ansichten im Laufe der Zeit abnimmt, dass schon die nächste Generation kein Verlangen mehr nach einer Trennung hegen wird1). Die Zeit wird in dieser Hinsicht wohlthätig wirken, während durch die Bewilligung des vorliegenden Gesuchs die Trennung verewigt und die Gemeinde für die Zukunft unberechenbaren Schäden und Nachtheilen ausgesetzt würde. Das Äusserste, was unserer Meinung nach geschehen könnte, die Erlaubnis zur Einrichtung eines bes. Gottesdienstes, haben die Petenten ja erreichta. Der Vorstand verweist sodann auf Mainz und Offenbach, wo denjenigen Israeliten, welche sich von der Gemeinde separaten und eigene Synagogen bauten, die Befreiung von der Beitragspflicht zu den Gemeindeinstitutionen nicht bewilligt wurde. Auch hier sei dies um so weniger gerechtfertigt, als die Petenten auch noch und trotz ihrer Separation an gewissen mit Unterhaltungspflicht verknüpften Gemeindeeinrichtungen z. B. Frauenbad, Friedhof fortbin partizipieren würden“ 2). Aus allen diesen Gründen bittet der Vorstand um Verwerfung des zum Bericht verschriebenen Gesuchs. Das Kreisamt stellt sich in seinem Bericht ans Ministerium auf den Standpunkt des Vorstandes, bemerkt jedoch am Schlüsse: ״Schliesslich erlauben wir uns auch hier wie schon mehrfach auf die Zerfahrenheit in den israelitischen Religionsangelegenheiten hinzuweisen und die Aufmerksamkeit der hohen Staatsbehörde ehrerbietig darauf hinzulenken, dass eine Organisation dieser Angelegenheiten ein ebenso nothwendiges als dringendes Bedarfnis ist.“ ף Welch mutiger Glaube an den Sieg des Liberalismus! *) Die soeben gegründete kleine israel. Keligionsgesellschait hatte sich kurz darauf trotz der eminenten finanziellen Opfer nach Errichtung einer eigenen Synagoge, einer Schule, Anstellung eines eigenen Kabbiners und Lehrers auch ein eigenes Frauenbad und einen bes. F ri edhof angelegt. Die i. J. 1878 auch in Hessen angenommenen Austrittsgesetze hoben anch die Beitragspflieht der Separatisten zur Hauptgemeinde nach öjähriger Carenzzeit auf.