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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 301

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 301)
Language
German
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IRI
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228 betr. die Reducßon des Orgelspiels und die Tatsache hinzu, dass vom Vorstand allerdings ohne dass dies für die Zukunft massgebend bleibe, ein christlicher Organist an Stelle des früheren jüdischen engagiert worden, wodurch auch den unbegründetsten Gewissensscrupeln Rechnung getragen ist, so haben wir allerdings Reformen in Bezug auf die Vorgefundenen Einrichtungen getroffen, doch zumeist nur zu Gunsten der orthodoxen Mitglieder der Gemeinde1). Wenn die Petenten die ihnen gereichte Hand zurückgewiesen haben, so müssen wir sie als Unfügsame bezeichnen, die aus Oppositionssucht den Frieden der Gemeinde stören.“ Eine Zurückweisung der Petenten müsse schon aus diesem Grund in energischer Weise erfolgen. ״Schliesslich müssen wir noch bemerken, wie ausser den drei Bittstellern nur noch sehr wenige Personen den Gottesdienst in der hiesigen Synagoge nicht besuchen und dass alle diese allmälig vom Land hierhergezogen sind.. Wahrscheinlich können dieselben sich nun nicht nur mit der Orgel, sondern mit der Ordnung im Gotteshause überhaupt nicht befreunden. Dass aber ihnen gerade der Besuch eines geordneten Gottesdienstes und eine Anhörung von Predigten, welche nach jeder Seite hin das Bessere anstreben, am nothwendigsten ist, wird Grossh. Behörde wohl selbst einsehen2״). In seinem Bericht ans Ministerium bittet der Prov. Direktor die Beschwerde der Petenten zu verwerfen. Auf Grund des Gutachtens der Rabbiner in Mainz, Offenbach und Giessen sei s. Z. die Einführung der Orgel genehmigt worden. Das Kreisamt habe sich durch eigene Wahrnehmung von der unabweislichen Notwendigkeit überzeugt, durch Unterstützung der Orgel den Gesang zu heben, Ordnung in das frühere wirre Durcheinander zu bringen und so auch dem Gottesdienst die äussere Weihe zu verleihen. Dann bemerkt der Prov. Direktor, dass sich nur drei Mitglieder der Gemeinde zur Unterstützung der fraglichen Beschwerde bereit finden Hessen, und diese drei sich weder durch Bildung noch durch Ansehen in der Gemeinde auszeichnen, beweise am besten, dass die neue Ordnung in der Synagoge den Wünschen der Gesamtheit der Gemeinde entspreche. Jedoch bemerkt er am Schluss: ״Wenn nach 1l 1 י) Die beleidigende Art, wie Babb. Dr. L. hier von den orthod. Bitt■* steilem spricht, beweist, wie unangenehm ihm deren Standpunkt war.

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