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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 299

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 299)
Language
German
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IRI
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226 Frieden der gesamten Gemeinde ins Auge fassenden Wunsch vom Vorstand der hiesigen Gemeinde vor mehr als einem Jahre anstatt des früheren israelitischen Organisten ein nichtisraelitischer angestellt wurde, wonach nicht der mindeste, auch nur einigermassen begründete Einwand gegen das sabbatliche Orgelspiel in der Synagoge erhoben werden kann“ 1). Das Kreisamt teilte darauf dem Rechtsanwalt der Petenten, Dr. Lindt, mit, dass dem Gesuch seiner Mandanten nicht stattgegeben werden könne, und wenn dieselben einen separaten Gottesdienst constituieren, sie auch die Kosten tragen müssen. Daraufhin scheinen die orthodoxen Mitglieder beim Kreisamt nochmals die Gründe angegeben zu haben, die sie gezwungen hätten, sich einen separaten Gottesdienst einzurichten, denn am 3. Juli 1862 erging die behördliche Aufforderung an den Rabbiner in Darmstadt, sich in Betreff der Zulässigkeit der Orgel in der Synagoge motiviert zu äussern und die sämtlichen Abänderungen im Gottesdienst, weiche seit dem Abgang des früheren Rabbiners stattgefunden haben unter Angabe der für dieselben sprechenden Gründe speziell aufzuführen. Das ausführliche Gutachten des Rabb. Dr. Landsberger wurde dann am 7. November erstattet. Es widerlegt die Petition des B. Meyer und Genossen und die derselben beigegebene Broschüre ״Die Orgel in der Synagoge“ und fusst hauptsächlich auf einem Gutachten des Rabbiners Löwe in Ratibor (Schwiegervater des Rabb. Dr. Landsberger), den L. ״einen der vorzüglichsten Talmudgelehrten der Jetztzeit“ nennt, ״der jeder Neologie fernstehe“. Darnach will Dr. L. beweisen, dass ״die Statthaftigkeit der Orgel in der Synagoge durchaus keinem Bedenken unterliege“. Hierfür zeuge auch der Umstand, dass vor einigen Jahren sich fast sämtliche Rabbiner Frankreichs für die Einführung der Orgel in die französischen Synagogen ausgesprochen haben. Nur solche Rabbiner sträuben sich gegen den Gebrauch, die Mangel an genügendem theologischen Wissen2) oder Abneigung gegen jede noch so nützliche Neuerung oder Verbesserung der gottesdienstlichen l) Interessante Ansicht! (s. Berliner ״Zur Lehr und Wehr“ sowie ״Zum Verbot der Orgel“ die Gutachtensammlung (♦אלה דכרי הסריח י) Unerhört!

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