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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 296

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 296)
Language
German
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IRI
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223 Im Auftrag der orthodoxen Gemeindemitglieder, nämlich de» Baruch Meyer, Löw Sulzbaeh sowie des Abraham Haas von Bessungen richtete am 14. Oktober 1861 Hofgerichts-Advokat Lindt betr. Einrichtung des isra&l. Gottesdienstes zu Darmstadt folgende Vorstellung an Gr. Kreisamt Darmstadt: ״Nach Enthebung des vormaligen Rabbiners Dr. Auerbach vom Amt während der Erledigung seiner Stelle liess es sich der damalige Vorstand der israel. Gemeinde, dessen zum grössten Theil jetzt noch in gleicher Eigenschaft fungirende Mitglieder sämtlich sogenannte Neologe waren, angelegen sein, den jüd. Gottesdienst verschiedenen Neuerungen zu unterwerfen, oder, wie der jetzt gewöhnliche Ausdruck ist, denselben zu reformiren und obgleich nicht wenige Gemeindeglieder schriftlich und mündlich hiergegen protestirten und trotz der von dem damaligen Gr. Kreisrath nunmehrigen Gr. Oberstudien-Direktor H. Kritzler den Bittstellern gegenüber auf ihre mündliche Beschwerde hin gegebenen Versicherung, dass der Vorstand gar nichts ändern sollte, ehe und bevor nicht der neuzuernennende Rabbiner in Activität getreten sein würde, wurden die beabsichtigten Neuerungen des Gottesdienstes durchgeführt, die Synagoge dazu hergerichtet und mit einer Orgel versehen. Es wurde dieses Geschäft sogar so eilig betrieben, dass der Vorstand mit Hintansetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens die bedeutenden Reparaturarbeiten in der Synagoge und die Herstellung der Orgel aus freier Hand accordirte. Gewiss liess es der Vorstand hier bei hoher Behörde gegenüber an Beibringung von für sein Vorhaben günstigen Gutaehten nicht fehlen. Allein ebenso gewiss waren alle diese Gutachten nur von gleichgesinnten sog. Reform-Rabbinen, namentlich den Rabbinen Stein aus Frankfurt, Aub in Mainz, Levi aus Giessen und Formstecher aus Offenbach erstattet, während es doch durch Rücksichten der Billigkeit und Gerechtigkeit gegen die, wenn auch nur die Minderzahl ausmachenden sog. orthodoxen Gemeindemitglieder dringend geboten gewesen wäre, auch sog. orthodoxe Rabbiner um ihre Meinung zu befragen. Als solche werden vorschlagsweise die Rabbiner zu Worms und der Rabbiner Hirsch in Frankfurt und Lehmann in Mainz hezeichnet, und ist es der dringende Wunsch meiner Mandanten, dass auch diese Herren über den W$rtb und die Berechtigung der

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