Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 293)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3486266-3486301--7907-3494285- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
220 Der mangelhafte Schulbesuch wird bedauert und deshalb beantragt, dass die Regierung wie bei anderen Konfessionen den Religionsunterricht obligatorisch mache, da die Beschwerden bei den Eltern erfolglos blieben. Nach dem Abgang des Rabb. Dr. Auerbach konnte der Darmstädter Vorstand seine Reformbestrebungen ungehindert zur Ausführung bringen. In der Synagoge wurde eine Orgel eingerichtet und wurden auch sonstige Neuerungen im Gotteshause eingef ührt. Eine Minderheit, welche infolgedessen das Gotteshaus nicht besuchte, schloss sich zusammen, um im Hause des Gastwirtes Lazarus Wolf einen Separatgottesdienst einzurichten. Gegen diesen Versuch wandte sicht der damalige Rabbinatsvikar Moses Mannheimer in folgender köstlichen Eingabe an das Kreisamt: ״Sicherem Vernehmen nach will sich eine Anzahl hiesiger Israeliten einen eigenen öffentliehen Gottesdienst einrichten, und wie Einige von ihnen deutlich zu erkennen gaben, geht ihr Bestreben dahin, den Gottesdienst in der Synagoge gänzlich zu zerstören. Die höchst verwerflichen Motive, die sie zu einem solchen, der Ehre des allmächtigen Gottes wie den höchsten Interessen ihrer Mitbrüder widerstrebenden Beginnen leiten, sind verschiedener Art: Einige Wenige von ihnen hätten gern aus persönlicher Freundschaft gegen die Familie Leucht1) den Joseph Leucht, den der Vorstand dahier mit Recht als zur hiesigen Vorbeterstelle untauglich erkannte, in diese Stelle eingesetzt gesehen, unbekümmert, ob es zum grössten Nachtheile der Gemeinde gereiche; die Meisten davon aber sind hierher gezogene Landleute, die jede Gelegenheit ergreifen, um ihren Antagonismus gegen die Städter an den Tag zu legen, und die, weil auf niederer Stufe der Bildung stehend, mit ihren Religions Vorschriften unbekannt, von Vorurtheilen verblendet und, was noch mehr ist, von einem im Hinterhalte stehenden Störenfried angereizt, die vorzügliehen Tugenden der Städter (!) insbes. aber das wahrhaft religiöse Streben des hiesigen Vorstandes ganz verkennen, und daher ist die immerwährende Opposition an sich ihr leitendes Princip. Ein willkürliches Absondern und Einrichten eines bes. Gottesdienstes ausserhalb der Synagoge, der den Charakter eines י) Nehemias Leucht war der Kantor der israel. Gemeinde in Darmstadt, ein trefflicher und stimmbegabter Kenner der traditionellen Melodien.