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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 292

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 292)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486301--7906-3494284
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219 katen Öhly in Darmstadt1), welcher bei der Regierung beantragte, den Antrag des Darmstädter Vorstandes au! Gewährung einer Zuläge von 500 fl an Rabb. Dr. Landsberger aus der Landjudenschaftskasse sofort zu verwerfen oder wenigstens vorher sämtliche israel. Landgemeinden des Rabbinats darüber zu hören. In der Begründung führt Advokat Ohly näher aus, dass zwischen der religiösen Richtung des hiesigen Vorstandes resp. des dermaligen Rabbiners Dr. Landsberger und derjenigen der überwiegenden Mehrzahl der Landgemeinden ein gar nicht zu beseitigender Zwiespalt besteht, dass die Landgemeinden den Rabb. Dr. L. der Abweichung von Haupt- Satzungen des israel. Glaubens beschuldigen und dess־ halb entschieden Abneigung gegen jeden Schritt hegen, welcher die Stellung jenes Herrn befestigen oder verbessern könnte. Ferner weist er au! das höchst ungehörige Verhältnis hin, das zwischen den Landgemeinden des Rabbinats und dem sogenannten Landjudenschaftsvorstand besteht. Während die Landgemeinden des Rabbinats zu allen Ausgaben namentlich zur Besoldung des Rabbiners, von welchem sie, wie derselbe selbst aktenmässig zugestand, gar keinen Nutzen haben und welchen sie für jede Thätigkeit besonders bezahlen müssen, 2 Dritttheile beisteuern, sind dieselben im Landjudenschaftsvorstand gar nicht vertreten.“ Das Ministerium eröffnet dem Prov. Direktor, dass trotzdem die Accidenzien des Rabb. Dr. L. keineswegs gering seien, eine angemessene Gehaltserhöhung am Platze sei, die jedoch von der Stadtgemeinde Darmstadt zu tragen sei, da der bisherige Verteilungsmodus nicht für alle Zeit feststehe und auch die Landgemeinden unbillig belaste. Nach vielfachen Verhandlungen übernimmt der Vorstand der israel. Religionsgemeinde üarmstadt am 7. Mai 1866 die Erhöhung von 500 fl auf den eigenen Etat. Dafür verpflichtet sich Rabb. Dr. L. das Religionsschulwesen der Gemeinde neu zu organisieren und gemeinsam mit den Religionslehrern M. Mannheimer und H. Oppenheimer Unterricht in der Religion und jüd. Geschichte und zwar vier Stunden wöchentlich zu erteilen. Aus einem am 16. September 1867 an das Kreisamt gefertigten Bericht des Darmstädter Vorstandes über die israel. Religionssehule ist ersichtlich, dass dieselbe damals von 98 Schülern besucht wurde. l) Den späteren Oberbürgermeister von Durinst adt.

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