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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 291

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 291)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486301--7905-3494283
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Dienstantritt beantragt der Vorstand der dortigen israel. Gemeinde (der auch zugleich Vorstand der Landjudenschaft war) zur Gründung eines Witwen- und Waisenfonds für die Hinterbliebenen des hiesigen Babbiners einen Ponds von 10000 fl zu sammeln, wozu die Landjudenschaft jährlich 300 fl beitragen sollte. Das Ministerium lehnte den Antrag ab. Prov. Commissär v. Willich bemerkte in seinem Bericht: ״Wir haben alle Ursache mit dem Eifer und den Leistungen des dennaligen Landrabbiners Dr. Landsberger zufrieden zu sein, aber wir haben auch allen Grund, mit Beweisen dieser Zufriedenheit vorsichtig zu sein, damit das Selbstgefühl desselben nicht gesteigert werde“. Am 26. Juni 1863 bittet Rabb. Landsberger um die Ermächtigang zur Prüfung der Religions- und Elementarschulen in einer Seihe von Gemeinden seines Rabbinats. Gegen die beabsichtigte Inspektion erhebt die israel. Gemeinde Auerbach a. Bergstrasse, welche damals eine Elementarschule besass, Einspruch und beruft sich auf das Ausschreiben des Grossh. Oberschulrats vom 10. November 1847. Der Rabbinatsbezirk Darmstadt umfasste i. J. 1863 107 Gemeinden. Zu ernsten Differenzen zwischen der Stadtgemeinde Darmstadt und den Landgemeinden, die sogar zu einem Antrag der letzteren auf Trennung führten, kam es im gleichen Jahre, als der Darmstädter Vorstand den Antrag stellte, das bisherige Gehalt des Rabbiners Dr. Landsberger von 1500 fl um 500 fl zu erhöhen. Die Landgemeinden protestierten. Wir erleben hier gerade das entgegengesetzte Bild wie s. Z. mit Rabb. Dr. Auerbach und zwar aus gleichen Gründen, nur mit gegenteiligen Rollen. Die Landgemeinden des Rabbinats waren sämtlich streng gesetzestreu und vertraten den entgegengesetzten Standpunkt des Rabbiners Dr. Landsberger. Deshalb lehnten sie dessen Mitwirkung an ihren Gemeindeeinrichtungen (Schulvisitationen, Predigten) ab. Trotzdem mussten sie 2/3 der Rabbinatsbesoldung aufbringen, während die Stadtgemeinde Darmstadt, die den alleinigen Genuss der Rabbinertätigkeit batte, nur 8/ג leistete. Die Landgemeinden des Bezirks, (vertreten durch die Herren Salomon Bodenheimer-Biblis, Lazarus Lob-Pfungstadt, H. Bendheim-Auerbach, Simon Kahn-Arheilgen und Zacharias May er-Alsbach) bevollmächtigten den Hofgerichtsadvo-

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