Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 286)
- Language
- German
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213 Ferner wendet sich Jonas Mayer ans Trebur, spateres Mitglied der Beratungskonimission zur Rabbinerwahl in einer unmittelbaren Eingabe in gleicher Angelegenheit an den Cabinetsdirektor Dr. Zimmermann sowie an den Grossherzog in ״den höchsten Anliegen unserer Herzen“ sowie um Bewilligung einer Audienz hei S. Kgl. Hoheit. Diese Eingabe wurde durch Baron Wilhelm Carl v. Roth* Schild von Frankfurt unterstützt, der durch eine Deputation der Landjudenschaft ersucht wurde, sich ihrer Sache anzunehmen und der sich am 20. November 1857 an den erwähnten Cabinetsdirektor des Grossherzogs wandte, damit er seinen ״vielvermögenden Einfluss gern einer so gerechten heiligen Sache angedeihen lassen werde.“ In seinem Briefe bemerkt Bai'on v.Rothschild u. a. ״Wahrlich es besteht keine grössere Verschiedenheit zwischen den christlichen Glaubensbekenntnissen als zwischen dem althergebrachten unverfälschten Judenthum, das seine Berechtigung nach Jahrtausenden zählt, und dem sog. neueren Judenthum, das mehr oder weniger dem speciell Jüdischen die Anerkennung versagt, keine Rücksicht, keine Pietät gegen die Strenggläubigen kennt.1), für sich selbst aber alle und jede Berechtigung, so wenig sie ihm auch gebühret, in Anspruch nimmt. Während die wahrhaft Frommmen keine Opfer scheuen, um sich und ihren Kindern die Glaubenstreue zu bewahren und den Boden, auf welchem allein die Religiosität eine Stätte findet, wie ein Heiligthum vertbeidigen, ist die Gegenpartei bestrebt, die Frommen trotz ihres Widerstrebens zur Aufbringung der Mittel zu ihrem modernen aller Berechtigung baren Verhalten berbeizuziehen so wie auch zur Besoldung von Leuten ihrer Richtung, die sie zu ihren Geistlichen berufen, und die oft sich von der Befolgung der mos. Vorschriften schon längst emanzipirt hatten. — Ich sollte denken, dass mit dem Verlassen des Bodens, der Stadt- und Landgemeinde gemeinschaftlich getragen, der Verband zwischen denselben von selbst seine Aufhebung gefunden haben muss.“ So bittet Baron v. Rothschild nochmals den Cabinetsdirektor inständigst beim Ministerium des Innern im Sinne der religiösen Landgemeinden tätig zu sein. Cabinetsdirektor Dr. Z. antwortet am 1. Dezember 1857, dass er die Angelegenheit der israel. Gemeinden Starkenburgs 4) In den 50er Jahren des 19. Jahrhunderts konnten die Wortführer der Reform sich nicht genug austoben.