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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 276

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 276)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486301--7890-3494268
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Hass geleitet habe. ״Denn nicht seine Person ist es, die wir im Auge hatten, sondern seine innere, jeden religiösen Fortschritt hemmende Denkungsart, die sich in allen seinen Bandlangen manifestirt, der ihm anklebende Mangel an derjenigen Wissenschaft, wie ein Rabbiner unter den jetzigen Verhältnissen wirken müsse, wenn es ihm wahrhaft um die Reinheit des mos. Glaubens, um dasjenige, was ewig wahr, gut und edel bleibt, zu thun ist“. Fürwahr ein in der Geschichte des Judentums einzig dastehendes Dokument! Auf Veranlassung des Prov. Commissärs erklärt Rabb. Dr. Auerbach zur Behauptung des Vorstandes über die Höhe seiner Nebenverdienste, dass diese nicht 800 fl sondern — im einzelnen nachweisend — sein Gesamteinkommen incl. Nebenverdienst 796 fl betrage, wobei er bemerkt, dass er im Gegensatz zu seinem Vorgänger keine Schiurim-Gebühren beziehe, da er es unter seiner Würde halte, für Lohn zu beten. Ein hässlicher Streit entwickelt sich jetzt zwischen Vorstand und Rabbiner. Dieser weist eingehend unter Vorlage von Belegen die Angabe des Vorstandes über die Höhe seiner Accidenzien als unwahr zurück. Der Darmstädter Vorstand weiss darauf nur zu erwidern, dass seine Behauptungen sich auf ״moralische Überzeugung“ gründen. Der Prov. Commissär v. Starck stellt sich in seinem Bericht ans Ministerium am 30. November 1840 auf die Seite des Rabbiners und bezeichnet die Angäbe des Darmstädter Vorstandes als ״auffallend unwahr“ und beweist dies durch die gegenteilige Aussage aller vom Darmstädter Vorstand selbst angezogenen Personen (Vorstände,Lehrer, Schächter, Copulirte) u. s. w. Zum Schluss bemerkt der Prov. Commissär: ״Der eigentliche und wahre Grund, aus welchem sich der hiesige israel. ReligionsVorstand so entschieden gegen das vorliegende Gesuch ausgesprochen hat, ist die unglückliche, auf Verschiedenheit der religiösen Ansichten beruhende Spaltung, welche schon längere Zeit zwischen einzelnen Mitgliedern der hiesigen israel. Reiigionsgemeinde und deren Rabbiner Dr. Auerbach besteht“. Ferner: ״Unwürdig ist aber ein Geistlicher gewiss nicht, der im Sinne der positiven Religion, deren Diener er ist, lehrt und handelt, unbekümmert darum, ob sein Verfahren denjenigen zusagt, welche ihre Religion für veraltet und desshalb eine Reform derselben für zeitgemäss halten“. Der Prov. Commissär befürwortet, dem Rabb. Dr. Auer-

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