Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 273)
- Language
- German
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206 ho wie dass es sich nicht in Abrede stellen lässt, dass wenn die früheren Versteigerungen der Ehrenrechte in der Synagoge aufhören und solche ausserhalb der Synagoge nach einem bestimmten Tarif stattfinden, selbst nicht einmal die Gesetze der Schicklichkeit durch diese Einrichtung gefährdet werden, so scheint sich alles dafür zu vereinigen, die Einführung eines Religionsgebrauchs sogar als wünschenswert darzustellen, welcher eine Einnahme an freiwilligen Beiträgen von 250 bis 300 fl abwirft.“ Am 28. April 1836 genehmigt das Ministerium den Antrag des Prov. Commissärs und überlässt ihm, hiernach geeignet zu verfügen. Das Verhältnis zwischen Rabbiner Dr. Auerbach und dem Vorstand der Darmstädter israel. Gemeinde gestaltete sich wie bereits erwähnt, wegen der extremen religiösen Gesinnung des letzteren stets ungünstiger. Andererseits hielten die Landgemeinden allezeit in grosser Anhänglichkeit zu ihm 1). Verfasser dieses, der früher in einer Landgemeinde bei Darmstadt wirkte, erinnert sich noch der Begeisterung, mit welcher die älteren Gemeindeüiitglieder von den Besuchen des Rabbiners Dr. Auerbach erzählten. Anlass zu einem ungemein hässlichen Streit zwischen Stadt und Land gab eine im Jahre 1840 an den Prov. Commissär von den Landgemeinden gerichtete Eingabe, Rabbiner Dr. Auerbach auf 20 Jahre anzustellen und ihm eine Gehaltserhöhung von 300 fl jährlich zu gewähren. Aus der Gegeneingabe des Darmstädter Vorstands erfahren wir, dass Dr. Auerbach ein Jahresgehalt von 670 fl und 18 fl Bürokosten mit freier Wohnung bezog, wofür die Stadtgemeinde Darmstadt jährlich 112 fl erhielt. Die Nebenverdienste (Copulation, Confirination, Ausfertigung religiöser Urkunden, Geiegenheitspredigten Schulvisitationen, Geburtsprotokollauszüge, Prüfung der Schächter) veranschlagte der Vorstand auf ,.mindestens“ 800 fl und sein Gesamteinkommen auf 1700 fl, ״auch solle Dr. Auerhach ein nicht unbedeutendes Vermögen besitzen“. Nach frjähriger Amtsführung des Rabbiners führte der Vorstand noch andere Gründe an, die in seiner Wirksamkeit liegen sollen. Diese sei ״nichts weniger als gedeihlich für das religiöse Leben des Rabbinatsl) Die Landgemeinden des Darmstädter Rabbinatsbezirks waren damals sehr zahlreich und brachten % der Rabbinatsbesoldung auf, während die Stadtgemeinde Darmstadt nur J/3 derselben leistete.