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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 272

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 272)
Language
German
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IRI
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199 werden. Dazu kommt für das laufende Jahr die in Aussicht gCnommene Herstellung der Synagoge, die einen Kostenaufwand von 4000 fl verursacht, welches Capital in Ermangelung anderer Mittel ebenfalls leihweise aufgenommen werden soll, sodass die Schuld der israel. Eeligionsgemeinde Darmstadt bis zum Anfang des künftigen Jahres die Summe von circa 8000 fl erreichen wird1). In Erwägung, dass die hiesigen israel. Gemeindemitglieder ohnehin schon gleich den christlichen Einwohnern zu allen herrschaftlichen und ständigen Abgaben mit ihren Steuer*Capitalien angezogen werden, ist möglichste Verminderung der Ausschläge zur Bestreitung der israel. Eeligionsgemeindebedürfnisse notwendig und wünschenswert. Um diese erreichen zu können, muss bestrebt werden, die Einnahmequellen, welche nicht durch Umlagen auf die Normalsteuer-Capitalien gebildet werden, womöglich zu vermehren‘4. Die Majorität des jetzigen Vorstandes der israel. Gemeinde Darmstadt beantragt daher beim Kreisrat die Wiedereinführung der sog. Legebuchgelder, welche so viel abwerfen, um damit die jährlichen Zinsen der Capitalschulden bestreiten und vielleicht auch einen Fonds zur Schuldentilgung bilden zu können. Die Minorität der Vorstandsmitglieder (Schlösser und Callmann) protestierte in einem Separatbericht gegen den Antrag der Mehrheit (aus den Vorstehern Ettling, Wolf und Carl F. Meyer bestehend). Eabbiner Dr. Auerbach teilt in seinem Gutachten den Standpunkt der Minderheit, d. h. die מצרת-Versteigerung in der Synagoge nicht wieder einzuführen. Dagegen um der Eeligionsgemeinde die durch Eingehen der Legebuchgelder ausfallenden Einnahmen zu erhalten, die fraglichen Ehrenrechte ausserhalb der Synagoge nach einem von ihm vorgelegten fixe Ansätze enthaltenden Tarif zu verteilen, wie es auch bei anderen grösseren israel. Gemeinden z. B. München und Copenhagen der Fall ist. Die Mehrheit des Vorstaudes war mit diesem Vorschlag einverstanden, dem sich auch der Kreisrat anschliesst. Besonders setzt dieser hinzu, ״da die Vergebung der fraglichen Ehrenrechte keineswegs den Grundsätzen des Kechts der israel. Eeligion oder der Sittlichkeit widerstreitet, J) Unter den laufenden gewöhnlichen Ausgaben befanden sich damals: Gehalt des Religionslehrers mit 500 fl, des Aktuars mit ca. 100 fl, des Vor- Sängers und Gemeindedieners mit ca. 280 fl jährlieh.

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