Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 271)
- Language
- German
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der מצות in der Synagoge. Am 19. April 1830 hatte Üabbinef Dr. Levi-Giessen den Antrag gestellt, das sog. Mitzwoth-Versteigern in allen Synagogen seines Sprengels abzuschaffen und den Antrag am 16. August des gleichen Jahres wiederholt. Die vom Ministerium zum Bericht darüber aufgeforderte Prov. Direktion von Starkenburg empfiehlt die Versteigerung in Darmstadt noch fortbestehen zu lassen, ״bis ein nach der bevorstehenden neuen Organisation der Wahlen der israel. Gemeindevorstände wohl gewählt werdender aufgeklärter Vorstand selbst für die Abschaffung der gedachten Versteigerung seyn würde“. Nach Umfrage bei den einzelnen Prov. Behörden hatte das Ministerium am 30. August 1831 verfügt, dass ״nach dem in Ihrem Bericht angezogenen Gründen wir Anstand nehmen, die Mitzwoth-Versteigerung jetzt schon allgemein zu untersagen. Indessen werden wir es gerne sehen, wenn unter der Hand jene Versteigerung in den einzelnen Synagogen abgeschafft würde, wofür zu wirken wir vorläufig den Rabbinern und den um die Verbesserung des Cultus sich bemühenden Israeliten überlassen wollen“. Diese Verhandlungen hatten 1836 noch ein Nachspiel. Gemäss obiger Verfügung vom 30. August 1831 hatte die Grossh. Regierung den Kreisrat beauftragt, sogleich nach Bestellung des neuen Vorstandes der israel. Gemeinde Darmstadt demselben wegen der Aufstellung des Voranschlages pro 1832 zu eröffnen, dass die Legebuchgelder1) vom 1. Januar 1832 an nicht mehr zu vereinnahmen und die Mitzves-Versteigerung von jenem Tage an auf zuheben sey. Diese hörte in der Tat vom Jahre 1833 bei der israel. Religionsgemeinde Darmstadt ganz auf, und damit fielen die jährlich eine Einnahme von 250 — 300 fl abwerfenden Legbuch- und Ankaufgelder weg. Die Folge hiervon war die seit jener Zeit eingetretene bedeutende Erhöhung des zur Deckung des Einnahme- Defizits erforderlichen Aufschlags auf die Normalsteuer-Capitalien. Dieser stieg von Jahr zu Jahr und sollte jetzt 2 kr. 1,989 auf 1 fl Normalsteuer-Capital betragen2). ״Um in den letzten 3 Jahren nicht zu Aufschlägen schreiten zu müssen, welche für einen grossen Theil der israel. Gemeindemitglieder unerschwinglich geworden wären, mussten einige bedeutende Capitalien aufgenommen *) d. h. die aus der Versteigerung der כ״צית vereinnahmten Betrage. *) Aus einem Bericht des Kreisrats von Darmstadt ans Ministerium.