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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 270

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 270)
Language
German
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IRI
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197 Abschnitt auf diejenige Materie nämlich beschränke, welche yoü Glaubens- und Sittenlehren, Casuistik und Ceremonialgesetzen, dann vom Recht und der Gesetzgebung der ehemaligen jüd. Theokratie, von bürgerlichen Rechtsverhältnissen, Politik und Nationalverfassung handle. — Den 2. Teil des Talmud — Agada genannt, erklärte der Berichterstatter selbst für eine seltsame Verbindung von der grössten und reinsten Philosophie und der trefflichsten Moral mit zuweilen unbegreiflichen, der menschlichen Vernunft entgegengesetzten Dingen, weshalb er der Meinung ist, dass der Unterricht hierin zu verbieten seyn möchte. Oberkonsistorialrat Köhler ist ausserdem gegen das Gesuch, weil er der Ansicht ist, dass die Lehre des Talmud den Culturfortschritten und der Aufklärung der Juden widerstrebt, teils wegen der Unmöglichkeit, eine Anstalt, wie sie der Petent zu errichten wünscht, gehörig und hinlänglich beaufsichtigen zu können, und endlich wegen des Umstandes, dass im Grossherzogtum bey der geringen Zahl inländischer Rabbinate die Errichtung einer solchen Anstalt kein Bedürfnis sei“. Jedoch der weitaus grösste Teil des Köhler« scheu Referats handelt vom Inhalt des Talmud, aus dem zahlreiche angebliche Citate nach der im höchsten Grade judenfeindlichen und gefälschten Schmähschrift ״Das Entdeckte Judenthum*4 von Eisenmenger angeführt wurden. Man kann sich denken, dass nach solchen Argumenten das Urteil der Referenten sich energisch gegen das Gesuch des Löw Sulzbach wendet und muss sieh nur wundern, dass selbst gebildete Christen, wie es zweifellos Dr. Köhler und die übrigen Consistorialräte waren, in einer solchen, das Wesen und den Kern des Judentums tief berührenden Frage so wenig aufgeklärt waren. Was haben später hervorragend wissenschaftliche Grössen wie Franz Delitzsch, Wünsche, Nöldeke und Strack zur Aufklärung der Öffentlichkeit über das Wesen des Talmud geleistet! Zu bedauern blieb nur, dass die Möglichkeit, jüd. Theologen im Talmud zu unterrichten und für ihren Beruf zu bilden, von einer vorurteilsvollen Behörde unterbunden wurde. Das gleiche Schicksal batte das Gesuch des Candidaten mosaischer Theologie, Güldenstein zu Worms, Unterricht im Talmud erteilen zu dürfen. Im Jahre 1836 fand auch eine Frage Erledigung, welche die israel. Gemeinde Darmstadt und ihre Aufsichtsbehörde seit mehreren Jahren beschäftigte, nämlich die Abstellung des offiziellen Verkaufs

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