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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 268

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 268)
Language
German
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IRI
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195 geneigt sei, ihn unter die Candidaten zur rubrizierten Stelle aufzunehmen. (Unterzeichnet sind: S. Lindheini, Dr. Linz, PInngst, L. A. Wolff und L. Schlösser). Mittwoch, den 9. Juli 1834 kam die zur Beratung des Gntachtens bestimmte Kommission zusammen, und am 11. Juli teilte der Prov. Commissär dem Ministerium mit, dass eine Veinigung der verschiedenen Ansichten über die Person des zu ernennenden Landrabbiners nicht stattgefunden habe. Über die weiteren Vorgänge schweigen die Akten. Doch scheint sich die Mehrheit auf Dr. Auerbach aus Bonn geeinigt zu haben. Am 1. Dezember 1834 übermittelt nämlich das Staats־ ministerium dem Prov. Commissär in Darmstadt nachfolgende Abschrift des Anstellungsdekrets mit dem Auftrag, den nunmehrigen Rabbiner Dr. Auerbach in sein Amt nach vorheriger Verpflichtung einzuweisen. Abschrift des Dekrets: Ludwig II. pp. Nachdem Wir Uns gnädigst bewogen gefunden haben, dem Dr. Benjamin Auerbach aus Bonn, dermal zu Marburg, die erledigte Stelle eines Rabbiners zu Darmstadt mit dem von derselben abhängenden Gehalt provisorisch, kraft dieses, zu übertragen, so ist sich hiernach unterthänigst zu richten. Urkundl. pp. Darmstadt am 29. November 1834 Grossh. Hess. Ministerium des Innern und der Justiz. Freitag, den 2. Januar 1835 wurde Rabb. Dr. Auerbach als Rabbiner vom Prov. Commissär verpflichtet, Rabbinatsvicar Alex. Wolff und Rabbinatsassistent Sulzbach ihres Amtes enthoben. Am 6. Februar des gleichen Jahres erhielt Rabb. Dr. Auerbach seine vorläufige Dienstinstruktion, die aus acht Punkten bestehend u. a. fordert, dass er in seiner Synagoge wöchentlich wenigstens eine deutsche Rede halte. Punkt 6 bestimmt, dass der Rabbiner die israel. Kinder zur Konfirmation vorzubereiten und letztere zu ver־ richten habe. Punkt 8 verpflichtet ihn, jede Anfrage in Gewissens- Sachen nebst seiner Entscheidung sorgfältig in ein eigenes Buch einzutragen1). ף Dr. b. h. Auerbach מהור״ר צבי בנימין אויערבך זצ״ל war *22 *יי• J«m 1808 in Neuwied als Sohn des dortigen Rabbiners Abraham A. geboren. Sein 13*

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