Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 261)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/3486266-3486301--7875-3494253- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Indessen wurde von der Fürstlichen 1800 in einem ausführlichen Gutachten ei Verordnung finde, worin dem Oberlandrabbi räumt worden wäre, in Ceremonial- oder and drohung einer Strafe zu befehlen oder zu velf hat Supplicent in dem in Frage stehenden Fall di Amtsbefugnisse überschritten. Wir glauben daher, Juden, welche an dem Tanz Theil genommen, nu verdienen, als sie ohne vorgängige Concessio von herrlichen Behörde getanzt haben und in dies gegen sie sowohl als gegen den Wirth Kleinsteubq der Fürstl. Tanzordnung zu verfahren seyn. Hi der anderen Seite allerdings billig, dass die Rabbi so lange nicht, wie es zu wünschen wäre, ei änderung ihrer Verfassung erfolgt, bey denjenigen werden, welche vorbemerktermassen in den wirklich gegründet sind.“ Durch den Frieden von Luneville (1801) mu schiedene linksrheinische Gebiete an Frankreich so an Baden und Nassau abtreten, dafür erhielt e Westfalen (später allerdings wieder an Preussen |J( 9 %■ ■:»?% am 11. März .. «4 ....= ,.<§•׳1* keine eingeit Anenbahr e seiner lejenigen rn Strafe r landeslebt wird Vorschrift ist es auf Vorsteher zliche Vergeschützt rordnungen ־%״■ ׳*•׳* ssen verere Teile erzogtum reten), die frühere Reichsstadt Wimpfen sowie ehemalige Mainzer,‘' Wormser und Pfälzer Gebiete. Landgraf Ludwig X. nahm 1806 den Titel Grossherzog von Hessen an. Am 4. April 1803 richtete Oberrabbiner Calman Israel Mengenbürg ein untertänigstes Gesuch1) an den Landgrafen, worin er darauf hinweist, dass durch die Abtretung der Herrschaft Epstein einerseits sowie durch die neuacquirirten Juden-Familien in den ehemaligen Mainzischen Ämtern andererseits sein ßabbinatzdistrikt sich erheblich verändert habe und um Ernennung zum Oberlandrabbiner auch in den Ämtern Starkenburg, Reinheim, Lampertheim und Lindenfels bittet. In dem Bericht des Amtes Lampertheim an die hohe General-Commission wird bemerkt, dass die dortige Judenschaft bis jetzt unter dem Stadtwormser Rabbiner gestanden sei. Da nun dieser gegenwärtig ein französischer Bürger ist, *) Er unterzeichnet: ״Ich ersterbe in tiefster Verehrung Ew. hochfürstl. Durchlaucht unter thänigst er Callmann Israel, Oberlandrabbiner.“