Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 259)
- Language
- German
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der Darmstädter Judenschaft und dem Schutzjuden Samuel Heyüm, dessen Kindern, des verstorbenen Jud Moses Gundersheim Wittib und dem Schwiegersohn Israel Bing, die sich weigerten zu der Kaufsumntä von 3600 fl. entsprechend beizutragen. Der Streit, der das Oberamt beschäftigte und wiederholte Vermögensuntersuchungen und Zwangs-Executiv-Beschlüsse veranlasste, die jedoch stets die *renitenten" Schuldner zu sistieren versuchten, währte von 1735— 1746, ohne dass aus den Akten über den Ausgang Bestimmtes zu ersehen ist. Bei der Verhandlung und protokollarischem Verhör der beiden Parteien kommt u. a. der Name des Ober-Rabbiners Moyses Löw Isaac in Darmstadt vor* 1). In dem Civilstandsregister der Darmstädter israelitischen Gemeinde (Judenmatrikel), das bis 1787 bei dem Rabbinät, von 1788—1808 bei dem evangelischen Pfarramt geführt wurde, wird am 8. Mai 1793 von dem Begräbnis des ״allhiesigen Rabbiners" Simon berichtet, der 70 Jahre alt wurde. Da in der Judentabelle vom Jahre 17962) der Landrabbiner Heyum Simon vorkommt, der sechs Jahre in Bockenheim gewesen und seit drei Jahren hier lebt, scheint der Verstorbene sein Vater gewesen zu sein. Nach dem Civilstandsregister aus dem Jahre 1794 wurde diesem Landrabbiner and seiner Ehefrau Hannel Gumbach aus Bockenheim ein Sohn Heyum Flegenheimer und im nächsten Jahr ein zweiter Sohn Herz Heyum Flegenheimer geboren, dessen Pate Wolff Wolfskehler hier war. Schon damals scheinen sich Neuerungsbestrebungen in der Darmstädter Jadengemeinde gezeigt zu haben, denn im Jahre 1796 beschwert sich der damalige Bürger und Uhrmacher Abraham Lintz3) zu Darmstadt beim Oberamt über den Judenvorstand in *) Wahrscheinlich Klausrabbiner Moses Löb Kann in Frankfurt, der gleichzeitig auch das Darmstädter Rabbinat versah. Die Synagoge wurde i. J. 1736 in dem erwähnten Haus (Kl. Ochsengasse nach der Grossen Ochsengasse hin) im Hinterbau eingebaut, am 4. Juni 1737 eingeweiht und blieb im Gebrauch bis 1876. Später wurde das Haus abgebrochen. *) Landgraf Ernst Ludwig führte 1717 die Judentabellen ein, in die jährlich rubrikenweis alle im Amt wohnenden Juden nach Alter, Familienstand, Gewerbe, Vermögen, Zeit der Rezeption, Schutzgeld usw. eingetragen wurden. 8) Landgraf Ludwig X. hatte i. J. 1796, um die Judenschaft allhier aufzumuntern, ihre Kinder ״Profession und nützliche Künste erlernen zu lassen, diesen nach ^gründlicher Erlernung desselben, das Bürgerrecht erteilt. Der