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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 247

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 247)
Language
German
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IRI
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173 Man kann immer nur von neuem die Tüchtigkeit der kaiserliehen Räte bewundern, mit der sie es verstanden, wenn*' es sich um die Juden handelte, neue Steuern zu ersinnen. Bisher hatte die Regensburger Judenschaft jährlich an den Bischof 30 Pfand, an die Stadt 60 Pfd. und an den Herzog, dem sie verpfändet war, 200 Pfund zu zahlen. Der Kaiser hatte nichts erhalten, da an seiner Stelle der Herzog stand. Nur ausserordentliche Jndensteoera, die allen Juden des Reichs aufgelegt wurden, erhob der Kaiser, soweit die Herzoge dies zuliessen. Mit einem Federstriche schuf sich jetzt der Kaiser eine jährliche Steuer von 400 Gld. und überliess grossmütig für eine Reihe von Jahren die Hälfte dem Regensburger Rate. Obgleich es jedem klar war, dass bei so langer Sicht schwerlich je die 8000 Gld. zurückgezahlt werden würden, musste der Rat der Gewalt weichen. Die städtische Kammer entrichtete den verlangten Betrag, und der Kaiser quittierte am 9. Oktober dem Kämmerer und dem Rate zu Regensburg über 8000 Gld. ״der sibenczechen gefangen Juden halben“. So musste der Rat und mit ihm die Stadt seineq Widerstand gegen den Kaiser teuer büssen. Sie wurden sogar gezwungen, gute Miene zum bösen Spiel zu machen und zu tun, als wenn sie glaubten, je ihr Geld wieder zu bekommen. Sie verpflichteten sich, ״wann wir also der obgnanten 8000 guidein reinisch betzalt sein, daz wir dann seinen kayserlichen gnaden und iren nachkomen am reiche den brieve, so wir der bemelten vierhundert guidein halben haben, widerumben zu iren hannden uberanntWorten wellen.“ Die neue Steuer war gut ausgeklügelt, aber bei der Armut der Juden nicht einzukassieren. Bereits am 11. Januar 1479 verzichtetejder Kaiser auf seinen Anteil und drang nur darauf, dass die Juden 200 Gld. an die Stadt zahlten. Seien sie auch hierzu nicht imstande, so dürften sie deshalb nicht vertrieben werden.1) Auch jetzt noch wurde an der Fiktion festgehalten, dass auf solche Weise die 8000 Gld. nach und nach bezahlt werden würden. Nach Rückzahlung der Summe sollte auch dieser. Brief an den Kaiser oder seine Nachkommen zurückgehen.2) י) Siehe S. 383. Die S. 384 nach Wieners Regesten gemachte Angabe, dass der Kaiser 1487 über7200 Gld. quittierte, die er als Hälftender 400 Gld. empfing, ist nicht haltbar. Die Urkunde bezieht sich nicht auf Regensbarg. 2) Die Urkunde or. mb. c.jsig. pend. (Rta Lucas Sinczer, Notiz auf der

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