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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 244

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 244)
Language
German
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IRI
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1?0 [in verso] den ersamen unsern und des reichs lieben getrewen camrer und rate der statt Regennspur g. Über den Vermögensstand der Juden war der Kaiser nicht orientiert, als das hohe Lösegeld von 10000 Gld. festgesetzt wurde. Vielleicht nahm er auch an. dass die Juden im Reiche ihren Brüdern helfen würden. Die Regensburger Gefangenen erklärten1): ״Es übersteigt all unser Vermögen, diese Summe zu bezahlen; wir habens vorhin nicht gehabt, noch weniger jetzt, nachdem wir beinahe volle drei Jahre unserer Freiheit und aller Gelegenheit, dem Erwerb nachzugehen, beraubt und unwissend sind, wie viele unserer Schuldner gestorben oder verdorben seyn mögen.“ Daran änderte sich auch nichts, als der vom Kaiser gesandte Jude David die Vermittlung übernahm. Um einen formellen Bescheid der Juden zu erhalten, hätte man sie zu einer Beratung vereinigen müssen. Davon nahm man Abstand. Vier von ihnen wurden aus dem Kerker vor den Rat geholt, und dieser verhandelte mit ihnen in der Sitzung unter Davids Assistenz. Die Gefangenen betonten von neuem ihr Unvermögen, die verlangte Summe aufzubringen, und baten, dass einer oder zwei von ihnen zum Kaiser geschickt würden, um dessen Gnade anzuflehen. Auch eine neue Zusammenkunft mit den vier, zu denen noch ein fünfter trat, führte keine Änderung herbei :2 *) Vigilia8) Oswaldi warn di 45 hie oben, und waz ursach unnser her kaiser von seiner vodrung wegen, was mon unnserm kayser sull antwurtten von der Juden wegen, mon müsst di Juden, so gefanngen waren, zu einannder lassen4) und ir antburt haben. Waz ir antburtt ist, wil unsers hern kaysers Jud seiner maiestat anpringen. Den 45 ist erczelt und ward verlesen unnsers herren kaysers will und Vertragsbriefs, das sy5 6) den von Regenspurg dy 10m guldin sullen geben und di stat sull gebenn 5m guldin . . . Item 4 Juden waren hie oben und unsers herren kaisers Jud der David gegen in, das si der je nicht vermugen, und begeree, 1 oder 2 hinab zu verfugen erlawben, di ir sach nidern anpringen, gnad zu erlanngen. Vide infra vigilia assumpcionis. 1J Gemeiner III, 611. *) Merkzettel Bl. 396—397. s) 4. August. 4) Demnach waren nicht alle Siebzehn in demselben Raume, wie man aus der Aeusserung ״ob einander ersticken“ folgern könnte. 6) Die Juden.

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