Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 231)
- Language
- German
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Zum Regensburger Judenprozess 1476—1480*). Von Moritz Stern Au! die allgemeine Darstellung des Regensburger Judenprozesses lasse ich den Abdruck einiger Quellenbelege folgen. Es bietet sieb hierbei Gelegenheit, auf Grund der neu erschlossenen Akten die bisherigen Mitteilungen zu vervollständigen. Am 29. März 1476 waren sechs Regensburger Juden unter der Anklage des Ritualmordes eingekerkert worden, am 9. April erlitten weitere elf das gleiche Schicksal1). Die gewünschten Geständnisse wurden durch Folter erpresst. Der Rat beschlagnahmte nicht nur das Vermögen der im Gefängnis sitzenden Siebzehn, sondern im Verein mit Herzog Ludwig Hab und Gut aller Regensburger Juden. Noch mehr als dies. Das Judenviertel wurde versperrt, alle in ihm befindlichen Juden waren ihrer Freiheit beraubt. Dass Kaiser Friedrich III. zu diesen Vorgängen nicht schweigen würde, war vorauszusehen. Bereits am 15. April schrieb er nach Regensburg: Friderich, von Gottes gnaden, Römischer keyser, zu allenn zeitten merer des reichs etc. Ersamen lieben getrewen. Uns ist angelanngt, wie ettlicb unser und des reichs Juden umb handlung, so ine zuezumessen understannden werde, durch ew gefanngen und in ir hab und gut verhafft sey, auch lurtern gewalt on unser erlauben gegen ine zu gebrauchen furgenomen werden sull, das uns dann, nachdem dieselben Juden mitsambt aller Jüdischeit in dem heiligen reich uns als Römischem keyser on mittel zu- *) Siehe Jahrgang XVIII, 363 ff. ף Merkzettel Bl. 368r: ״Am freitag vor judica wurden di 6 Juden gnomen und am erchtag nach palmarum ir 11 gnomen und di anndern mit irm gnt versorgt.“