Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 221)
- Language
- German
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147 Auch unter baieriscber Begierung ist mir kein Fall bekannt geworden, der gegen dieses Gesetz liefe. Vielmehr zielte die königl. baier. Verordnung vom 10. Juni 1818 dahin, die Zahl der ansässigen Juden Familien mehr und mehr za beschränken. An Orten, wo noch keine Juden sind, erlaubte die besagte Verordnung deren Ansiedlung nur unter beschränkenden erschwerenden Bedingungen. Die Ansiedlung der Juden im Salzburger Kreise scheint im allgemeinen nicht rätblich. — Der Handelsstand, wovon zahlreiche Gerechtsame sowohl in den Städten als auf dem Lande bestehen, hat von jeher soviel Fleiss, Ordnung und Billigkeit bewiesen, dass die Hebräer der Provinz keinen Vortheil gewähren würden. Auf der anderen Seite würde die Aufnahme einer bloss handelnden Nation den vorhandenen Handelsleuten offenbaren Abbruch thun und der Werth der Handelsgerechtsame, worauf 80 viele Lasten und Hypotheken fundiert sind, dadurch beynahe verschwinden. Auf dem Lande herrscht, und zwar vorzüglich im Gebirge, noch zu wenig Toleranz und zu viel Katholizismus, als dass nicht die Aufnahme der Juden Missbilligung finden, Unwillen erregen und selbst auf die Begierung ein nachteiliges Licht werfen würde. Aus diesen Praemissen allein kann schon der Schluss gezogen werden, dass die Hindanhaltung der Juden vom Bealitätenkauf auf dem Lande in diesem Kreis dem Volksgeiste, so wie den Lokal- Verhältnissen angemessen und dass das hierinfalls von der Niederoester. Begierung am 26. Sept. d. J. entworfene Bescript auch im Lande Ober der Enns und ebenso im Salzburgkreise um so mehr volle Anwendung verdiene, als durch die verfängliche Hindanhaltung des Ankaufs von ßealitäten, welche damit bezielt wird, im allgemeinen auch gegen die Ansiedlung der Juden in einem Lande gewirkt wird, wo sie den Zustand der Dinge in oekonomisch wie in sittlicher Hinsicht nur verschlimmern, keineswegs verbessern würden. Diese Ansichten legt zur Vollziehung des hohen Auftrages vom 17. d. M. erhalten heute ehrfurchtsvoll vor Saalfelden, den 28. Now. 1816 Der untertbänigst gehorsamste k, k. jerov. Landrichter Korne! Schwarz. 10*