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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 209

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 209)
Language
German
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IRI
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135 ganzen übergebliebenen Anwesens ruinierten a. in grosse Schulden setzten, aus welchen sie sich bey den gewandten Manipulationen der Juden nie loswinden konnten, diese Ubervortheilungen waren ehemals so häufig u. auffallend, dass es unglaublich ist, wie sich der Landsmann in seinem eigenen Wirkungskreise so arg hinter das Licht konnte führen lassen. Der Rest des Kaufschillings wurde gewöhnlich in kleine, den Gläubigern leicht scheinende Termine getheilt, deren Haltung ihm umso sicherer wurde, als die Interessen u. anderen Nebenzahlungen dem Kapitale fast gleichkamen. Es war daher allerdings eine weise Verfügung, dass diesem Unwesen gestenert wurde, welches auch den Vortheil des Einzelnen den offenbaren Ruin so vieler Unterthanen bewirkte. Überhaupts drängt sich die Bemerkung auf, dass die Erlaubnis für die Juden zum Güterverkaufe mehr in finanzieller als staatspolizeylicher Rücksicht für sich habe. Auch scheint es über allem Zweifel erhaben, dass der Vortheil, welcher dem die Veräusserung eines Landgutes veranlassenden ararial oder Privatinteresse durch jene unbeschränkte Erlaubnis zugehen kann, mit den Prellereien in keinem Verhältnisse stehe, welchen die Einfalt des Landmannes bei den überredenden Kunstgriffen dieser Afterverkäufer ausgesetzt ist, u. welche durchaus den bittern Schaden allerderjenigen mit Gewissheit Voraussagen lassen, die unvorsichtig genug sind, sich in solche Käufe einznlassen. Das beste Mittel gegen diese Umtriebe wäre zuverlässig das Verboth, dass der Jude das ersteigerte Gut nicht zertrümmern darf — allein dies würde eben soviel als ein gänzliches Verboth ihrer Steigerungsfähigkeit seyn, indem aller Spekulation gehemmt, der Jude — wenn er auch den Steigerungspreis beim Verkaufe wieder erhielte, dennoch immer in Gefahr käme, die Zinsen seines Kapitals zu verlieren u. die übrigen Steigerer welche zertrümmern dürfen, zu viel voraus hätten. Desswegen muss ein Mittelweg gesucht werden, welcher einerseits die möglichen Nachteile der Zertrümmerungsmethode vereitelt, andererseits aber ihre Vortheile für die Landwirtschaft und Bevölkerung erhaltet u. den Juden einen billigen Spekulationsraum gönnt. Dieses Medium scheint mir darinn zu liegen, dass das ersteigerte Gut nur in ganze Anwesen zerteilt werden dürfe u. einzelne Stücke — mit Ausnahme der Wiesen welche nie getrennt werden

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