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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 180

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 180)
Language
German
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IRI
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hatten and auch von niemand deshalbs gewahmt worden seyen, also ertheilt nach höchstem Entschluss hiemit den Auftrag, zur gewöhnlichen und allgemeinen Kenntnis zu den ohnedies bestehenden Mautzeichen die Worte: auch für Judenzoll dazu zu setzen und die folgestaitete Verfügung unverzüglich vorzunehmen״. Nr. 6. Beschwerdeschpft Ansehel Lewis aas Schneittach an die Hofkammer za Salzburg wegen auferlegter JadenzollStrafe 1). ״Hocblöbliche Hofkammer: Einer höhen Stelle sehe mich unterzeicbneter Curpfalz-bairischer Hofjud von Schneittach bemüssigt nachstehendes Factum und Bittstellung zur hochguädigen Erhörung vorzutragen. Es war gestern öder den 23. dieses, dass ich von Traunstein auf der Post ahreiste, Willens nach bairisch Beichenhall zu fahren. Da ich es als in der Gegend unbekannt und unbewandert dem Postillion überliess, welchen Weg, dahin er lieber befahren wollte, so wählte dieser des bessern Weges halber die Strasse über Deisendort Als der Postknecht zu dem Schlag- oder Schrankenbaum in Deisendorf hinkam und da stille hielt, so fragte ich denselben, was hier zu zahlen sei, er gab mir zur Antwort 2 kr.; da ich ihm alle Wegmauten zu entrichten überliess, so stieg er auch ab, um die schuldige Gebühr abzuführen. Hierauf fragte ihn der dort befindliche Herr Weg- oder Mautschreiber, wen er führe: den Hofjud von München war dessen Antwort, Steht aber stille, rief der Herr Schreiber, der augenblicklich aus dem Zimmer heraus auf mich zasprang und sagte, dass ich straffällig sei, und zu dem Herrn Pfleger mich hinverfügen müsse. Ich folgte dieser Anweisung und trat vor den Herrn Pfleger selbst, der mir unter anderen andeutete, dass es als Jud meine Schuldigkeit gewesen wäre, sogleich abzusteigen und zu ihm, Herrn Pfleger, hinzugehen und verurtheilte mich anbei ohne alle weitere und nähere Untersuchung sogleich in die Geldstrafe zu 8 fl., die ich aller gemachten Vorstellung ohngeachtet erlegen musste. Wenn nun aus vorliegendem Vorgang der Sache, die ich so kurz als wahrhaft beifliessen lasse, erzeuget, wo ich mich auf י) Originalakt im Landesregierungsarchiv Salzburg.

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