Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 179)
- Language
- German
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richten, auch nach höchster Einsicht die Mautstationen den Auftrag befolgen sey, bey den ohnedies beständigen Mautzeichen die Worte: auch für Judenzoll dazu zu setzen sey. Nr. 4. Bericht der Rechnungskanzlei an die Hofkammer za Salzburg über die Maatstationen and Tarife für den Jadenleibzoll1)• ״An eine Hochfürstliche Hochlöbliche Hofkammer in Salzburg den 16 July a. 0. 1783 Unterthänig gehorsame Erinnerung von Hochdero Eaitmeisterey. An welchen Mauthstationen die Juden den Leibzoll zn entrichten haben. Hochwürdig hochgräfl. hochfreyherrl. hochgnädig und hoehgebietende Herren Herren! Zur hochgnädigen Wissenschaft an welchen Mauth Stationen vermög Tariffen die Juden den Leibzoll za entrichten haben, wird anajit gehorsamlich erinnert, dass bey der Hauptmauth za Salzburg ein berittener Jud 32 kr. ein unberittener deto 16 kr. dann für jedem mit sich habenden Bedienten 37 kr. für jedem Packe oder Pinkl 7 kr. uud für jedem Gulden des erlösten Geldes 7% kr. Leibzoll und Mautbgebühr zu entrichten, habe. Zu Werfen hat ein berittener Jud 32 kr. und ein gehender deto 6 kr. zu bezahlen; zu Hallein und Raphenberg aber ohne Unterschied ob derselbe reitend oder fahrend ankomme nur 7% kr.; gleichwie za Lofer eben auf solche Art ieder Jud 7 kr. und zu Tittmoning 8 kr. abzuführen hat. In der Stadt Wagrain, Lend und Lengberg oder Niklasdorfischen Mauth Tariffen ist von einer der• gleichen Gebühre weder etwas enthalten noch einmahlen etwas verrechnet worden. Salzburg, deu 15 July a 0 1783 Hochfurstl. Hofkammer ^aitmeisterey Dietrich^ Baitmeisteru. Nr. 5. Hofratebefehl zar Kenntlichmachung der Jadenleibzoll-StatioaenJ). ״Signatum in Cons. auf Salisb. 19 July 1783 Weil sich die durchreisenden Juden öfter entschuldigen, dass sie von die ihnen obgelegene Leibzoll-Entrichtung nicht gewusst l) Originalakt im Landesregierungsarchiv Salzbarg.