Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 178)
- Language
- German
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104 jüngsthin andiktiertea Geldstrafe pr 48 fl. hat man sich dies Orts veranlasst gesehen Sr. hochfürstlichen Gnaden gehorsamst dahin zu referieren, dass für eins diese Strafe nicht nachzuliefern und fürs zweite, weil sich die durchreisenden Juden öfters entschuldigen, dass die ihnen obgelegene Leibzollentrichtung pr 24 kr. nicht gewusst haben und auch von Niemand deshalb gemahnt worden seyn, zu deren kennbaren und allgemeinen Wissen habt bey denjenigen Mauthämtern, wo der bestimmte Leibzoll zu entrichten ist, eine Tafel mit der Aufschrift: hier wird von den Juden der Leibzoll bezahlt aufzustellen oder auch mit einer anderen schiklichen Art anzuhalten wären. Da nun Sr. hochfürstliche Gnaden diesen ohnmassgebigsten Vorschlag auch gnädigst begutachtet haben, so wird solches einer hochfürstlichen Hofkammer zu ihrer geziemenden Wissenschaft und beliebig Verfügung hiermit kund gemacht und zugleich das Ansuchen gestellt, eine Auskunft anhero zu geben, auf was für Mauth Stationen derley Tafeln bestimmt worden wayren. Signatum in Cons auf Salisb. Cie 28 Juny 1783 Johann von Zillerberg Franz Joseph Sictus Nr. 3. Hofratsdekret an die ßeclinangskanzlei der Hofkammer zu Salzburg in Sachen des Judenleibzolles 1). ״(Wie auf der Seite) hat unverzüglich anhero zu erinneren, an welchen Mauth-Stationen, vermög Tariffen, die Juden den Leibzoll entrichten müssen. Deere tum in Cons. Salisb. den 7 July 1783 Decretum an die hochfürstliche Hofkammer-Raitrneisterey allhier Nr. 17. Seine hochfürstliehen Hofrath findet die unter 28 May erlassene Signatur <1 ie anverlangte Auskunft, an welchen Mauth- Stätten der Judenzoll zu entrichten andurch Rückbescheid, da vermög Tariffen die Juden den Leibzoll bey allhiesiger Hauptmauth, Maut Werfen, Hallein, Deisendorf, Lofer und Tittmoning zu entv) Originalakt im Laudesarchiv zu Salzburg.