Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 165)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3486266-3486301--7779-3494157- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
91 Noch folgende Formeln, welche man an Stelle der in der Mischna genannten in den Freibrief schreiben kaun, bewirken dem Sklaven die Freiheit: ״ אין לי עסק בךIch habe an dich keine Angelegenheit“ [oder ״kein Anrecht“]1), ״ עשיתי פלוני עבדי בן חוריןIch habe meinem Knechte N. die Freiheit gegeben“, ״ עשיתיו בן חוריןIch habe ihn frei gegeben“, ״ עושה אני אותו בן חוריןIch gebe ihn frei“, ״ הרי הוא בן חוריןSiehe, er ist frei“2), ״ הרי זה בן חוריןSiehe, dieser ist frei“3), ״ עשוי בן חוריןEr ist frei gegeben“4). Rabbi lehrt, dass auch folgende Formel den Hauptinhalt des Freibriefes bildend, die Freilassung des Sklaven znr Folge hat: ״ אעשנו בן חוריןIch werde ihm [hierdurch] die Freiheit geben“. Rabbi deutet nämlich diese Formel folgendennassen: ״Ich werde ihn mit diesem Freibrief, den ich ihm jetzt übergebe, frei lassen“. Aber die Rabbinen sind der Meinung, dass ein Freibrief mit dieser Formel ungültig ist, denn sie bedeute, dass der Eigentümer den Sklaven einst freilassen wird und zwar nicht mit dieser, sondern mit einer anderen Urkunde, denn diese Formel ist nur ein blosses Versprechen 5). 33) Übergibt Jemand der schwangeren Sklavin einen Freibrief und bestimmt in demselben, dass ihr Kind, das sie gebären wird, sein Sklave bleiben soll, indem er schreibt: הרי את בת חורין וולדך עבד ״Siehe, du bist frei, jedoch bleibt dein Kind Sklave“, ף Kid. 6 b, Gittin 85 b. ף Tos. B. b. IX, 14 (411, 19), jer. Gittin 1,5 (48 d 27), jer. B. b. VIII, 8 (16 c 9) und Gittin 40 b. 3) Jer. Gittin a. a. 0. und jer. B. b. a. a. 0. 4) Gittin 40 b. 6) Jer. B. b. a. a. 0., Gittin 40 b, vgl. Raschi z. St. — Daselbst bemerkt R. Jochanan, dass die angeführten Formeln die Freilassung des Sklaven nur dann bewirken, wenn sie in eine Urkunde geschrieben wurden; bat aber der Herr eine dieser Formel zum Sklaven gesprochen und ihm keine Urkunde, worin eine solche Formel enthalten ist, übergeben, so ist dieser Sklave noeh nicht frei, denn durch diesen Ausspruch allein ist der Sklave niemals frei.