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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1929-01-01 · XXi (1929) · page 149

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XXi (1929)
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 149)
Language
German
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IRI
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5ל Verbot, das gewiss iiur theoretisch blieb1״). Auch die Menge der Gründe und Ursachen, welche die Freilassung des Sklaven bedingten, die von den Talmudlehrern aufgestellt wurden, spricht dafür, dass man sich faktisch nicht an das genannte Verbot hielt. Jedoch viel wahrscheinlicher als die oben zitierte Erklärung dieses Gegensatzes mag der Umstand der letzte Grund zum Verbote der Freilassung gewesen sein, dass ndie Leibeigenschaft für den kanaanitischen Knecht, der im jüdischen Hause nach den Gesetzen der Thora behandelt wird (vgl. Maimon. ה״ עבדים Ende), im hohen Grade wohltuender ist als die Freiheit, die ihn in den meisten Fällen dem Müssiggange und dem Laster entgegenführen würde2״). Die Fälle, welche dem heidnischen Sklaven laut Verordnung der Gesetzeslehrer die Freiheit bringen, sind folgende: ג) S. Krauss, Talmudische Archäologie II, S. 98, ferner Z. Kahn, L’esclavage selon la Bible et la Talmud, Paris 1867 S. 113. Bei den Mohammedanern galt die Freilassung eines Sklaven als eine gottgefällige Handlang, s. N. v. Tarnauer, Das Moslemische Recht, Leipzig 1855 S-179 and R. Roberts, Das Familien-, Sklaven• und Erbrecht im Qorän, Leipzig 1908 S. 47 (in Leipziger semitische Studien II, 6). a) D. Hoffmann, Leviticus S. 352. Die zitierte Stelle in Maimonides, Abadim IX, 8 lautet: ״Es ist zwar erlaubt, den heidnischen Sklaven mit Strenge zu behandeln; obzwar das Gesetz so lautet, ist es doch die Eigenschaft der Frömmigkeit und die Richtschnur der Weisheit, dass der Mensch barmherzig und gerechtigkeitsliebend ist und daher dem Knechte das Joch nicht erschwert und ihm nichts zuleid tut und ihm von jeder Speise zu essen und von jedem Getränk zu trinken gibt. Die früheren Weisen gaben dem Sklaven von jeder Speise, welche sie gegessen haben, und haben zaerst dem Vieh and den Knechten Speise zureichen lassen. So heisst es auch (Ps. 123,2): ״Wie die Augen der Knechte auf ihres Herrn Hand, wie die Augen der Magd auf ihrer Gebieterin Hand“. Ebenso soll man ihn weder mit der Hand oder mit einem Gegenstände beschämen, da er laut den Worten der Bibel nur zur Knechtschaft, nicht aber zur Schande übergeben ist. Man soll mit ihm nicht viel schreien und streiten, sondern in Ruhe mit ihm sprechen und seine Einwendungen anhören. So heisst es auch von Ijob (31,13): ״Wenn ich verachtet hätte das Recht meines Knechtes und meiner Magd, in ihrem Streite mit mir* (31,15). ״Hat nicht in dem Mutterleib, der mich geschaffen, er ihn geschaffen? and ihn gebildet in gleichem Schosse?“ Grausam und frech sind nur die Beiden, aber die Nachkommen unseres Vaters Abraham, das sind die Israeliten, denen Gott, der Allmächtige die Güte der Thora znkommen liess und gerechte Gesetze und Bestimmungen befohlen hat, sie sind barmherzig über alles. Von den Eigenschaften Gottes, die nachzuahmen uns befohlen wurde, heisst es:

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