Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 146)
- Language
- German
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n 1) Einwilligung des Verkäufers in den Kaufakt, s. oben S. iÖ5. (Jahrbuch XIX. S. 163). 2) Die Klausel der Haftbarkeit (s. hierüber oben S. 79 ff. [Jahr־ buch XIX. S. 137ff.) und die Formel im I. Teile d. A. S. 78ff. (Jahrbuch IX S. 122 ff.)]. 3) Erklärung des Verkäufers, dass er dem verkauften Grundstücke vollständig entsagt, (s. oben S. 108. Jahrbuch XIX. S. 166.) 4) Bestätigung der Zeugen, dass die Übertragung des Eigentumsrechtes vollzogen wurde, s. den I. Teil d. A. S. 38 (Jahrbuch IX. S. 82). 5) Schlussformel, s. den!.Teil d. A. S. 25ff. (Jahrbuch IX. S.69ff.). 6) Zeugenunterschriften. 7) Gerichtliche Beglaubigung, s. den I. Teil d. A. S. 44ff. (Jahrbuch IX. S. 88 ff.). Die Freilassungsurkunde. Einen Teil des Besitzes, welcher für das ganze Altertum von der höchsten Wichtigkeit und von dem entscheidendsten Einflüsse für viele Verhältnisse, namentlich aber für die sozialen Zustände gewesen, bilden die Sklaven. Die Sklaverei beginnt in Israel mit der Eroberung des kenaanitischen Landes. Die Sklaverei war allgemein im Orient nicht so hart, wie im Occident1). Hierbei war die Stellung der Sklaverei im jüdischen Staate noch bedeutend günstiger als bei den anderen semitischen Völkern, denn die Behandlung derselben war bei den Juden ausserordentlich mild. Greuel der Sklaverei waren unbekannt, ebenso finden wir in den Zeiten des Talmud keine Erwähunng vom Sklavenhandel und von Sklavenaufständen. Es gab selbstredend einen gewissen Unterschied zwischen der rechtlichen Stellung des Sklaven und des Freien, jedoch wurde der benachteiligte oder verletzte Sklave in vielen Fällen dem Freien gleichgestellt2). ף Siehe F. E. Peiser, Skizze der Babylonischen Gesellschaft. Mittei־ lungen der Vorderasiatischen Gesellschaft. 1896. Heft 3, S. 14. *) S. S. Körberle, Die Beziehungen zwischen Israel und Babylonien, Wismar 1908, S. 45. Ober die Behandlung der Sklaven in Griechenland, s.