Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XXi (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 102)
- Language
- German
- Belongs to
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30 Da dem Leser die Handschrift nicht zur Verfügung steht, unterlasse ich es, von Pall zu Pall darzulegen, wie ich den Urtext erschlossen habe, und begnüge mich mit der Feststellung von Urtext und Correctur ohne weiteren Beweis. Die diesbezüglichen Anmerkungen zum Text sind folgendermassen zu verstehen: 1. Ein Wort in der Anmerkung ohne weitere Bemerkung bedeutet: a) Der Corrector hat ein Zeichen zugesetzt. Text: לדור Anmerkung: לדור b) Der Corrector will anders lesen als der Urtext, jedoch ist dieser feststellbar und steht deshalb im Text, während die Correctur in der Anmerkung steht; liegen zwei Correcturen vor, so sind diese durch I, II unterschieden. Text: מושבותם, Anmerkung: I משובתם II משובתם 2. Der Vermerk ״corr.“ ohne Zusatz bedeutet, dass der gegebene Text nicht ursprünglich ist, der Urtext aber nicht mehr festzustellen ist. 3. Der Vermerk ״corr.: urspr.“ bedeutet, dass der gegebene Text nicht ursprünglich ist, dass aber auch der vermutete Urtext nicht sicher ist und daher in den Anmerkungen verbleibt. In den Anmerkungen zur Übersetzung sind auch die späteren Lesarten und unsicheren Textstellen übersetzt und erklärt worden. Das Bestreben des Correctors ist, vom Sprachgebrauch von Bibel und Mi8chna ausgehend die Sprache reiner zu gestalten, starke Ausdrucke zu mildern und den Sinn zu vereinfachen. Betrachtet man die beanstandeten Stellen im Rahmen des beim Piut Üblichen, dann liegt in den meisten Fällen ein Anlass zur Correctur nicht vor. Die Paitanim haben nun einmal ihre Sprache nach eigenem Ermessen ohne Rücksicht auf den biblischen Sprachgebrauch gestaltet. Ferner: Die Hineinarbeitung des Midrasch in die Kürze des Piutverses bedingt oft feinste Andeutung und Dunkelheit der Sprache. Man vergleiche hierzu das bei Zunz ״Synagogale Poesie“ S. 116—126 Gesagte.