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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1928-01-01 · XIX. (1928) · page 362

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIX. (1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 362)
Language
German
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326 Beschwerde an den Kurfürsten ein. Neben anderen Beschuldigungen (sie bezeichneten die Juden als Raubbienen) erinnerten sie den Fürsten daran, dass er den Juden nur eine private Andacbtsstätte, aber keine ״offene Synagoge in Halberstadt einzurichten״ erlaubt habe. Darauf antwortete der Kurfürst in einem Erlass am 18. März 1669, ״dass den Juden durchaus keine Synagoge zu verstatten sei“. Natürlich hatten die Stände nichts eiligeres zu tun, als noch am selben Tage nach dem Erlass des Kurfürsten zu handeln. Sie bestellten den Notar ״K. Grosheimb, ohne einige vorhergehende Anzeige oder Verwarnung mit acht Zimmerraeistern und Knechten, so von etlich 50 bewehrten Musketieren begleitet worden.“ Und dann begann das Zerstörungswerk. ״Man habe ihnen nach der Tat das Kurf. Reskript vorgelesen, in dem den Juden die Synagoge nicht verstattet wird“ berichten die Juden in einem Memorial an den Kurfürsten. Die Halberstädter Regierung entschuldigte sich in ihrem Bericht, dass sie nur auf Drängen der Landstände der Zerstörung ihren Lauf gelassen hätte. Sie hätten das Verbotene der Handlungsweise den Ständen ״zur Genüge remonstriret“. Natürlich war der Kurfürst über diesen Eingriff in seine persönlichen Befugnisse sehr erbittert. Er liess die an der Tat Schuldigen feststellen und erlegte der Stadt eine Ersatzsumme von 1000 Talern auf, die den Juden ausgezahlt werden sollte. Auf eine Bitte des Stadtrats, die sogar von den Juden unterstützt wurde, setzte der Fürst die Strafsumme auf 500 Taler herab. Der Wiederaufbau wurde zwar nicht erlaubt, doch gestattete man ihnen die Errichtung einer Schule. Darauf richtete die Halberstädter Judenschalt ein Gesuch an den Fürsten, dass er den Bau einer Synagoge erlaube. Doch die Landstände wandten sich in einem Memorial vom 19. April 1669 dagegen, mit der Begründung, es sei ״aus der Erfahrung bekannt, was für Unheil.durch Anricbtung solcher Seminarorium veranlasst werde.“ Hierdurch liess sich Friedrich Wilhelm bestimmen und gab der Halberstädter Regierung den Befehl, den Juden eine Baustelle von der nötigen Grösse nur für die Errichtung einer Schule zu geben. Ein Jahr später verfügte der Fürst, den Juden einen Ackerplan als Friedhof zu überlassen. Bei dieser Gelegenheit hören wir das erste Mal etwas von einem jüdischen Friedhof in Halberstadt. Der älteste Halberstädter Judenfriedhof befindet sich an einer alten

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