Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIX. (1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 357)
- Language
- German
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321 Bischof vom König Sigmund den Befehl, dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg bei Ein treiben der Judensteuem behilflich zu sein. Kaiser Friedrich III. forderte am 26. Juli 1442 die Krönungssteuer und erteilte ihnen freies Geleit. Die Juden sollten diese Steuer, den sogenannten ״ dritten Pfennig“ nach Frankfurt a. M. bringen. Da dies nicht geschah, forderte der Kaiser den Kurfürsten Friedrieh von Sachsen auf, ihm beim Eintreiben dieses Tributs behilflich zu sein. Friedrich von Sachsen erbat nun für den Ritter Wedekind von Lohe und Heinrich Herwart Hilfe vom Rat, um die Steuern erheben zu können. Im Jahre 1462 beauftragte der Kaiser Friedrieh den Markgrafen Albrecht von Brandenburg, die Judensteuer, den ״Opferpfennig, wozu sie dem Kaiser bisher pflichtig, einzunehmen und einzufordern“. Natürlich mussten die Juden diese drückenden Steuern zahlen, denn nur dadurch konnten sie sich ihre politischen Rechte erhalten. So war die Stellung der Halberstädter Juden unter der Herr- Schaft der einzelnen Bischöfe im Grossen und Ganzen erträglich gewesen. Durch reichliche Sondergaben und Geschenke wusste man sich zu schützen und milde Verordnungen zu erlangen. Doch um so verzweifelter sollte die Lage der Juden unter dem Bischof Ernst II. werden, der von 1479 — 1513 herrschte. Von dem ersten Tage seiner Regierung an belastete er die Juden mit unerhört harten Steuern. Im jugendlichen Alter von 16 Jahren bestieg er den Bischofs Stuhl, ein eigenwilliger Herr, der viele Kämpfe gegen andere!Bischöfe und Fürsten auszufechten hatte. Ende des 15. Jahrhunderts vertrieb er die Juden aus dem Bistum Halberstadt. Den Grund zu dieser Vertreibung konnte man bis heute nicht herausfinden. Mit der Zeit siedelten sich nach dieser Ausweisung wieder einzelne Juden in Halberstadt an. Durch die freundliche Politik der Bischöfe Friedrich Sigismund und Joachim Friedrich (1550׳— 1583) kamen Juden von Nordhausen herüber; so begann die Gemeinde wieder zu wachsen. — Da traf die Judenschaft mit der Wahl des Bischofs Heinrich Julius aus dem Hause Brannschweig zum Halberstädter Bischof ein harter Schlag. Halberstadt gehörte von 1566 — 1626 zu Braunschweig, und so wurden die Juden gleichzeitig aus Hannover und Halberstadt ausgewiesen. Dies bestimmte die erste Verordnung des Bischofs vom 6. Januar 1590. Die zweite 21 Jahrbuch cUr J. L. G. XIX.