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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1928-01-01 · XIX. (1928) · page 356

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIX. (1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 356)
Language
German
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IRI
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320 schlossen. Später, als der Gedanke der Humanität fortschritt, zur Zeit der Reformation, als man sich um alles bekümmerte, auch da vergass man, die Rechtsverhältnisse der Juden zu verbessern. So blieb ihnen nur das Geldgeschäft übrig, und um die hohen Forderimgen ihrer Herren aufbringen zu können, mussten sie wuchern. Durch das Recht ihrer Beschützer, hohe Steuern von ihnen einzuziehen, wurden sie zu einem politischen Spielball, der bald hier, bald dort aufgefangen wurde. Ebenso wurden sie bei Anleihen des jeweiligen Steuerherrn als Deckung gestellt. 1364״ versetzt Bischoff Ludewig dem Rathe zu Aschersleben die Juden und das Judendorff zu Halberstadt vor 80 Mark brandenburgischen Silbers.“ War nun der Schwamm ausgesogen, so gab man die Juden ihrem früheren Besitzer zurück. Ausgenutzt wurden natürlich nur die ״vergleiteten“ Juden. Die rechtliche Lage der damaligen Juden war nämlich folgender-!nassen: Wie ich schon ausführte, bildeten die Juden gute Einnahmequellen für den jeweiligen Herrscher. Der Aufenthalt im Lande war ihnen durch sogenannte Schutz- oder Geleitbriefe gesichert. So gab es ״vergleitete“ und ״unvergleitete“ Juden. Die ״unvergleiteten“ setzten sich aus den ärmeren Elementen zusammen, die sich ein Geleitsreeht nicht kaufen konnten. Diese waren dazu gezwungen, umherzuwandern. Ihre Lage war natürlich sehr schlimm, denn in den meisten Ortschaften durften sie sich nur während einer bestimmten Frist aufhalten. Sie wurden dann meistens von ihren Glaubensgenossen, die in dem Ort ansässig waren, unterstützt. Aus der politischen und wirtschaftlichen Lage entwickelte sich so das soziale Leben innerhalb der einzelnen jüdischen Gemeinden. ״Das Judenrecht gab somit einen festen Rahmen für das soziale und wirtschaftliche Leben ab.“ Die Juden waren nach der letzten Verpfändung im Jahre 1364 wieder in den Besitz des Bischofs zurückgekehrt. Doch es dauerte nicht lange, und Bischof Burehard verpfändete sie 1456 wieder an den Rat ״für 200 Mark Halberstädter Währung“. ״Bischof Burehard verpfändet also die Juden an den Rat auf 3 Jahre, sie zu halten uud auszunützen in dem Masse, wie es die Juden mit dem Rat vereinbaren werden.“ Nun war aber auch noch ein Landesherr da, der ausser Bischof und Rat Leistungen forderte. Am 22. Juli 1415 erhielt der

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