Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIX. (1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 300)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3486266-3486303--7539-3493916- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
auf die Kultur- und die politische Geschichte. Diese Dinge weiter zu verfolgen, gehört jedoch nicht mehr hierher. Es ist naheliegend, dass wir, nachdem wir uns ein Bild des jüdischen ErziehungsWesens verschafft haben, einen Vergleich mit dem allgemeinen der damaligen Zeit anzustellen versuchen. Dabei ist sofort ein grundlegender Unterschied in dem Ziel aller Erziehung und allen Unterrichts festzustellen. Der christlichen Erziehung der Neuzeit steht das klassische Bildungsideal, die ״Humanitas“, vor Augen, oder sie ist von Erwägungen fürs praktische Leben in grösserem oder geringerem Maße beeinflusst, die jüdische Erziehung hat ein anderes Ziel: Heranbildung der religiösen Persönlichkeit. Da das Judentum eine Religion der Tat ist, so steht auch in der Erziehung dieses Moment im Vordergrund, während die reine Gesinnung8pflege zurücktritt. Jüdische Ethik, losgelöst vom übrigen Religionsgesetz, ist undenkbar, sie ist vielmehr erst seine natürliche Folge, sodass eine besondere Unterweisung hierin überflüssig erscheint. Erziehung und Unterricht sind keine Frage der Nützlichkeit, sie sind religiöses Gebot, über das in demselben Ton gesprochen wird, wie über Sabbat und Speisegesetze, wie über Zivil- und Eherecht. Wenn sich also mit nichten jüdische und allgemeine Erziehung auf parallelen Bahnen bewegt haben, so ist dennoch die Möglichkeit der gegenseitigen Beeinflussung nicht ausgeschlossen, besonders bei Fragen der Unterrichtstechnik und -Organisation. Dies bemerken wir deutlich bei der Einführung der allgemeinen Schulpflicht, doch auch hier erkennen wir sofort den religiösen Einschlag, wenn das Ende des schulpflichtigen Alters durch die Religionsmündigkeit mit dem 13. Jahr (Bar mizwa) bestimmt wird. Fragen wir, wie bei der allgemeinen Rechtlosigkeit und Abgeschlossenheit der jüdischen Nation überhaupt eine Beeinflussung möglich war — die Tatsache selbst weist Güdemann in einer grossen Zahl von Fällen nach — so ist zu bedenken, dass beim Handel und Geschäft mit Christen sie doch manches von den neuen Gedanken hörten, was sie sofort aufgriffen und verwerteten. Wir werden daher eine Einwirkung besonders von der Seite erwarten dürfen, mit der Frankfurts Juden häufig zusammen kamen. Dies scheint mir besonders bei Hessen der Fall zu sein. Ausser der lokalen Nähe bewirkte auch die Verbindung zwischen Frankfurter Klaus- und Darmstädtischem Land-